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Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen mu ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht ü ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4).Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Ber ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Für Privatfahrten gilt folgendes:Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung ve ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
Die sogenannte "Schichtzeit" ist lediglich eine umgangssprachliche Begrifflichkeit - in der Gesetzgebung ist der Begriff nicht näher definiert. Übertragen auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die "Schichtzeit" ein Zeitraum in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.Dieser Zeitraum bildet demnach die Gesamtzeit aus (Arbeitszeit+Lenkzeit+Bereitschaftszeit+Fahrtunterbrechung).Das Fa ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), https://www.bag.bund.deDa Sie sich auf einen Zeitraum von 270 Minuten beziehen, ist hier kei ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016
Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung a ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Au ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten für ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei verfügen ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt. Die Tageslenkz ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen vo ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch u ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396