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Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
handeln Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein. Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
werden und der vom Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Fahrtunterbrechung im Rahmen der 12-Tage-Regelung bei Nachtfahrten kann durchgeführt werden in Form einer:1. durchgehenden Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten nach einer Lenkzeit von 3 Stunden oder 2. Aufteilung der Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte von erst 15 Minuten, gefolgt von weiteren 30 Minuten innerhalb bzw. im unmittelbaren ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
zusammenhängende Stunden betragen. Sie kann 3 Mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Ruhezeit kann auch in zwei Teilabschnitten genommen werden. Hierbei darf der erste Abschnitt 3 Stunden und der zweite Abschnitt 9 Stunden nicht unterschreiten.Am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen, also nach spätestens 144 Stunden, hat der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. In jeweils 2 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann;" In Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist Folgendes geregelt:"In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:— zwei regelmäßige ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
in max. zwei Abschnitte möglich: 1. Teil mind. 15 Minuten, 2. Teil mindestens 30 Minuten.Tägliche Ruhezeit:- Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit/ 3 x wöchentlich Verkürzung auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich,- Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden, Aufteilung nur in zwei Abschnitte möglich: Teil 1 mindestens 3 Stunden und Teil 2 mindestens 9 Stunden.Wöchentliche ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
eingehalten werden. § 1 Absatz 1 Nr. 2 FPersV schreibt, mit Zugriff auf Artikel 8 [Ruhezeit] Absatz 6 Verordnung (EG) Nr. 561/2006, für diesen Personenkreis die Einhaltung von wöchentlichen Ruhezeiten vor: In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten: – zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder – eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von Minijobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geforderten Aufstellung von den Beschäftigten anzugeben. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 6024
. Die Tageslenkzeit ist definiert als die Summe der Lenkzeiten zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Werden durch den Fahrer immer wieder kürzere Zeiträume, z. B. 6 Stunden eingelegt, sind die Lenkzeiten ggf. über mehrere Kalendertage zusammenzuzählen bis zum Beginn einer ausreichend langen Tagesruhezeit. Zusammenfassend kann festgestellt ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.- Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt grundsätzlich mindestens 11 Stunden.- Die regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei teilen genommen werden.Dann ist allerdings zwingend vorgeschrieben, dass der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169