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Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4).Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
handeln Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein. Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
weitere Aspekte bei wechselseitigen Fahrten im Linienverkehr und Fernverkehr zu beachten sind empfehlen wir Ihnen sich mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde in Verbindung zu setzen und die Fragen zu klären. Die für NRW zuständigen Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen finden Sie unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Service/ansprechpartner_beratung/bezirksregierungen/index.php ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
sitzt und diesen nicht aktiv bei seiner Tätigkeit unterstützt, kann ein Zeitraum von 45 Minuten der „Bereitschaftszeiten“ dieser Person als „Fahrtunterbrechung“ angesehen werden. Die unter Drittens angeführte Regelung deckt sich im Wesentlichen mit der arbeitsschutzrechtlichen Auslegung, dass für Reisezeiten, bei denen ein Arbeitnehmer nicht selber fährt, diese Zeiten in der Regel ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht üb ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
, Bereitschaft, Fahrten außerhalb des Anwendungsbereichs, andere Arbeiten, usw.) und Zeiten der Untätigkeit (Pausen, Ruhezeiten, Jahresurlaub, Krankheitstage usw.).Wenn der Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen kann, weil eine nachträgliche Erfassung aus technischen Gründen nicht möglich ist (bspw. im Fall von digitalen Fahrtenschreibern der ersten ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Die sogenannte "Schichtzeit" ist lediglich eine umgangssprachliche Begrifflichkeit - in der Gesetzgebung ist der Begriff nicht näher definiert. Übertragen auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die "Schichtzeit" ein Zeitraum in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.Dieser Zeitraum bildet demnach die Gesamtzeit aus (Arbeitszeit+Lenkzeit+Bereitschaftszeit+Fahrtunterbrechung).Das Fa ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ledigl ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
der Fahrpersonalverordnung. Für bestimmte Beförderungen gelten Ausnahmen. Die Fahrpersonalverordnung stellt also nicht auf die Unternehmen, sondern auf die Fahrer ab. Der Unternehmenszweck spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass die Fahrt der gewerblichen Güterbeförderung dient und das zulässige GG 2,8 t bis 3,5 t beträgt. Hinweis: Bei Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), https://www.bag.bund.deDa Sie sich auf einen Zeitraum von 270 Minuten beziehen, ist hier kei ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016
in Anspruch genommen werden kann, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- Es muss sich um einen Fahrer handeln, der in einem einzelnen Gelegenheitsdienst im grenzüberschreitenden Personenverkehr eingesetzt wird (Der Fahrer ist für ein einziges Verkehrsunternehmen tätig und die 12-Tage-Frist wird bei erneuter Grenzüberschreitung nicht erneuert)- Die Fahrt muss mindestens 24 Stunden ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325