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Spätdienst; die tägl. Arbeitszeit beträgt neun Stunden, die Tagesruhezeit beträgt 10 Stunden. Innerhalb von einem Monat muss eine Ruhezeit als Ausgleich für die Verkürzung von elf auf zehn Stunden verlängert werden auf zwölf Stunden.Hinweis:Wir empfehlen Ihnen, sich zur Klärung von weiteren Detailfragen an die für Sie zuständige Arbeitsschutzaufsichtsbehörde zu wenden. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
. Der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit ist innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Für Arbeiten an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichzeitraum acht Wochen.4. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss der Hausmeister eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden (§ 5 ArbZG).Nur in Notfällen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Der Mindesturlaubanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach beträgt der Urlaub jährlich mind. 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.Ein geeignetes Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Tage und den Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage getroffen werden (§ 12 ArbZG). Bei sonntäglicher Arbeit muss auch die erforderliche Ruhezeit zwischen zwei Schichten beachtet werden (oft ein Problem)! ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz - ArbZG): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt werden. In Mehrschichtbetrieben mit regelmäßiger Tag und Nachtschicht kann die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn der Betrieb für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitzeit oder auch Ruhezeit sein.Zweck des ArbZG ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzort ist diese Sonntagsruhe nicht gegeben. Bei einer Antragstellung würde sehr kritisch ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG § 2 ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
- und Feiertagsruhe bzw. der Ersatzruhetag unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit gewährt werden, soweit dem nicht technische oder arbeitsorganisatorische Gründe entgegenstehen.Durch einen Tarifvertrag oder eine aufgrund eines Tarifvertrags geschlossene Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden, dass der Ersatzruhetag für auf Werktage fallende Feiertage ganz oder teilweise entfällt oder dass ein anderer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Fitnessstudios sind nach § 10 Abs.1 Nr.7 ArbZG vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen. Gemäß § 11 Abs.3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund eines Tar ...
Stand: 31.10.2023
Dialog: 4557
, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betri ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern sie ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher F ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867