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einer Substitution nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4,3.eine Begründung für einen Verzicht auf eine technisch mögliche Substitution, sofern Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 zu ergreifen sind,4.die durchzuführenden Schutzmaßnahmen einschließlich derer, die wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts oder bei Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos zusätzlich ergriffen wurden, sowie der geplanten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Unter Artikel 31 Punkt 9. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) ist festgelegt:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
anhand der höchsten Konzentration abgeleitet werden. Bei einem Prozentbereich von 10 bis 90% entspricht dies nicht mehr der Absicht der Verordnung und versetzt Sie als Anwender sicherlich nicht in die Lage, problemlos die Gefahren abzuschätzen, die beim Umgang von dem Gemisch ausgehen. Denn diese sind bei 90%-iger Zitronensäure selbstverständlich andere als bei 10%iger. Im Abschnitt 9 des SDB steht ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
wird, wohin (in welches Land) das Produkt verbracht wird, kann er das Sicherheitsdatenblatt nicht in der passenden Amtssprache zur Verfügung stellen. Dies obliegt dann dem belgischen Kunden, der das Sicherheitsdatenblatt vom deutschen Hersteller in seiner Amtssprache erhält und in der weiteren Lieferkette als Lieferant des Produkts für die richtige Sprachversion verantwortlich ist.Angepasst werden muss auch die Sprache ...
Stand: 21.06.2022
Dialog: 43573
als Inverkehrbringen.“ In dem hier geschilderten Fall handelt es sich bei dem norwegischen Unternehmen nicht um einen Lieferanten i.S.d. Art. 3 Nr. 32 REACH-VO, da dieses keine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft (EU) ist (vgl. Begriffsbestimmungen gem. Art. 3 Nr. 9, 11, 13 und 14 der REACH-VO). Somit muss das norwegische Unternehmen kein Sicherheitsdatenblatt oder Expositionsszenarien ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
umweltschädliche Eigenschaften besitzt und welche Umweltrisiken mit seiner Verwendung verbunden sein können (u.a. Abschnitt 12). Die Qualität und Vollständigkeit des SDB sind somit wesentlich für einen wirksamen Umweltschutz und die Vermeidung potenzieller Umweltgefährdungen beim Umgang mit solchen Stoffen oder Gemischen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 konkretisiert die Vorgaben der „Leitlinien ...
Stand: 15.05.2025
Dialog: 44124
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Für Forschungsunternehmen gelten - bezogen auf das Sicherheitsdatenblatt - dieselben Regelungen wie für jedes andere Unternehmen.Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
anderes. Sicherheitsdatenblätter sind entsprechend Anhang II REACH-Verordnung zu erstellen. Hier können Sie auch nachlesen welche Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung in den Abschnitten 2 und 3 des SDBs erforderlich sind. Einige der im SDB erforderlichen Angaben können länderspezifisch sein, wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte. Beim Versand in die USA ist zu beachten, dass es sich sowohl bei Verordnung ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben i ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
an, bei denen ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss.Bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff handelt es sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens um zwei unterschiedliche Stoffe bzw. Gemische, für die der Lieferant jeweils ein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen muss, sofern mindestens ein Kriterium gemäß Artikel 31 Abs. 1 REACH-VO erfüllt ist.Für das Gemisch, welches erst ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt- un ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
:* Im Falle eines außereuropäischen Herstellers ist dasjenige Unternehmen zuständig, welches den Stoff in den Geltungsbereich der Europäischen Union verbracht hat. Dieser soll in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts genannt werden. Dies kann bspw. der Hersteller selber sein, ein in der Gemeinschaft ansässiger Alleinvertreter oder auch ein lokaler Händler, der den Stoff importiert hat ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft sein, als die harmonisiert ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462