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Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
Der Übersicht halber gehen wir auf Ihre Fragen der Reihe nach ein:Wir haben 10 %ige Zitronensäure im Einsatz. Im Sicherheitsdatenblatt ist das im Abschnitt 1 auch korrekt benannt. Im Abschnitt 3 "Zusammensetzung" steht dann Zitronensäure 10-90 % (siehe Anhänge). Eine Rückfrage beim Lieferanten ergab, dass sie das jetzt so machen, um die Sicherheitsdatenblätter zu vereinfachen. Beziehe ich 50 %ige ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail-Adresse ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die harmonisierte Einstufung zu verwenden.Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt höher eingestuft sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die höhere Einstufung zu verwenden, da dem Hersteller des entsprechenden Stoffes offenbar weiterführende Informationen vorliegen, die eine höherwertige Einstufung dieses Stoffes ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
erforderlich, so müssen die Angaben in diesem Abschnitt mit den dafür bereitgestellten Angaben übereinstimmen...."9.2. Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur SicherheitpH-WertAnzugeben ist der pH-Wert des Stoffes oder der Zubereitung im Lieferzustand oder in wässriger Lösung. Im letzterenFall ist die Konzentration anzugeben.Siedepunkt/SiedebereichFlammpunktEntzündlichkeit (fest ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
unter Druck.Im geschilderten Fall ist zu prüfen, ob ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegt.Sollte die Abfüllung des verdichteten Sauerstoffs im Rahmen einer Feuerwehrbehörde stattfinden, also bspw. innerhalb einer städtischen Feuerwehr oder Kreisfeuerwehr, so wäre kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, da hier keine Abgabe an Dritte erfolgt. Die Gasflaschen, die den verdichteten ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
zu beschreiben" ist so auszulegen, dass in diesem Abschnitt Werte, die vermutlich in einem für die Einstufung maßgeblichen Bereich liegen, und die schädlichen Wirkungen eines Stoffs oder Gemischs angegeben werden. So wird beispielsweise der Flammpunkt einer flüchtigen organischen Flüssigkeit angegeben, die vermutlich als entzündlich eingestuft wird, während die Bestimmung davon für einen hochschmelzenden ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
, so ist deren Telefonnummer zu nennen, was ausreichend sein kann. Sind solche Dienste aus bestimmten Gründen nur begrenzt verfügbar – gelten etwa bestimmte Betriebszeiten oder sind bestimmte Arten von Informationen nicht verfügbar –, ist dies klar anzugeben.Ein Verweis auf vorhandene Notfallinformationsdienste muss stets gegeben werden. Weiter wird ausgeführt, dass dann, wenn der Lieferant seinen ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Da es bei der Weiterverarbeitung des Gemischs bei teils unbekannter Zusammensetzung zu unerwünschten und gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann, ist so ein Vorgehen nicht ohne zusätzliche Kommunikation zwischen den Akteuren innerhalb der Lieferkette zulässig. Der nachgeschaltete Anwender muss vor der Weiterverarbeitung des Produktes sicher stellen können, dass die beabsichtigte Verwendung ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42408
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
:"Ist dem Gemisch ein eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI) nach Anhang VIII Teil A Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zugewiesen und ist dieser UFI im Sicherheitsdatenblatt angegeben, so ist der UFI in diesem Unterabschnitt anzugeben."Das bedeutet: Gibt es einen UFI-Code (UFI nicht erforderlich für Gemische zur Forschung- und Entwicklung) und wird er im SDB angegeben, dann muss er in Abschnitt 1.1 ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 36 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassung des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren.(3) Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den Importeur ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
, dass für einen Stoff Expositionsszenarien existieren und an einen nachgeschalteten Anwender übermittelt werden, obwohl dieser Stoff gar nicht als gefährlich eingestuft ist.Gilt Artikel 32 der REACH-Verordnung, so sind auch nur die dort beschriebenen Informationen an den nächsten nachgeschalteten Anwender zu übermitteln. Die Erstellung und Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts wird jedoch auch in einem solchen ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.". Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.Die Werbung muss gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung die folgenden Angabenenthalten, die direkt und nicht über einen Link auf andere Seiten verfügbar sein müssen:Gefahrenhinweis(e) (H-Sätze ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720