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Für Laboratorien gilt die TRGS 526 "Laboratorien". Unter Nummer 6.2.5 dieser TRGS werden Anforderungen an die Lüftung gestellt. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls er-wärmt und zugfrei zugeführt werden können. Die Abluft darf ganz oder teilweise ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
bzw. die Anforderungen Lüftung von Sicherheitsschränken wird in dem Abschnitt A.1.3 des o. g. Anhangs näher erläutert.Unter Abschnitt A.1.3.1 Abs. 2 wird aufgeführt, dass die Abluft an eine ungefährdete Stelle zu führen ist. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Frei führt.Inwieweit der Sicherheitsschrank eine Brandschutzklappe haben muss, hängt u.a ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43526
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes muss überprüft werden. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen geschehen. (§ 7 Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-)Arbeitsplatzmessungen haben das Ziel der qualitativen Ermittlung der Exposition von Beschäftigten bei den betrachteten Tätigkeiten ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42215
Nein, es ist nicht möglich, Körpernotduschen außerhalb von chemischen Laboratorien anzubringen.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059
Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
in der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV zu beschreiben.Unter der Nummer 5.4 des Anhang 1 der TRGS 554 finden sich Anforderungen an die Prüfbereiche für Abgasuntersuchungen (AU).Die Entscheidung, ob ein separater Raum für die Abgasuntersuchung nötig ist, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
sind zu dokumentieren und vom Arbeitgeber jedem – auch nachfolgenden – Verantwortlichen bekannt zu geben. Solche Laboratorien mit während der Arbeitszeit nach unten abweichendem Luftwechsel müssen am Eingang mit „Achtung: Reduzierter Luftwechsel!“ gekennzeichnet werden. Im Einzelfall kann die Gefährdungsbeurteilung auch einen höheren Luftwechsel erfordern. Es muss sichergestellt sein, dass Abluft mit gefährlicher ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes.(2) Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt.A.1.3.2 Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung(1) Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung sowie vor der Entzündung ggf. auftretender ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
Wie bereits in der Frage festgestellt, sind grundsätzlich Verwendungsbeschränkungen gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu prüfen. Zudem hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Substitutionsprüfung zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren verwendet werden können.Bezüglich der Frage nach der Lötrauch-Absaugung zum Schutz vor inhalativen Gefährdungen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Welche Maßnahmen im Einzelfall auf einer onkologischen Station erforderlich sind, muss vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.Die TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" gilt ergänzend zur TRGS 526 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
und zu unterweisen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter zu beachten (§ 6 Absatz 2 GefStoffV). Er muss die Angaben im Sicherheitsdatenblatt jedoch nicht zwingend übernehmen, sondern kann, z. B. aufgrund geringer Gefahrstoffmengen oder aufgrund der Art der Tätigkeit, auch abweichende Maßnahmen festlegen, solange der Schutz seiner Beschäftigten dabei ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42816
bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen"."(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe in einem geschlossenen System hergestellt und verwendet werden, wenn 1. die Substitution der Gefahrstoffe nach § 7 Absatz 3 durch solche Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Verfahren, die bei ihrer Verwendung nicht oder weniger gefährlich ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
Das sofortige Spülen mit reichlich Wasser ist die bevorzugte Maßnahme bei Kontamination mit Gefahrstoffen. Durch diese Methode wird nicht nur eine mechanische Reinigung erreicht, sondern auch eine rasche Ableitung von Reaktions- und Verdünnungswärme bewirkt. In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen al ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100) zusätzlich zu beachten.Gemäß der TRGS 526 unter 6.2.5 findet man den nachfolgenden Wortlaut:"6.2.5 Lüftung(1) Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls erwärmt und zugfrei zugeführt werden können. Die Abluft darf ganz ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
Die Augennotdusche muss sich direkt in dem Labor befinden. Die Installation im danebenliegenden Raum ist nicht ausreichend.Grundsätzliche Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 526 Laboratorien. Unter dem Punkt 6.6.2 Augennotduschen ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771