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Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme de ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29780
) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
In § 6 (12) der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" wird unter Punkt 5.8 näher auf das Gefahrstoffverzeichnis eingegangen. Hier ist unter Absatz 2 folgendes nachzulesen: "Das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 22120
45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird unter 4.1 b) Wie soll der Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter aussehen? Folgendes erläutert:"Das Gefahrstoffverzeichnis muss auf die Sicherheitsdatenblätter verweisen. Sinnvolle Angaben sind Archivierungsort, Ersteller und Erstellungsdatum. Die Sicherheitsdatenblätter müssen im Betrieb vorgehalten werden. Die Sicherheitsdatenblätter ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43838
Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
ist somit nur ein Kriterium, anhand dessen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen ist, ob für die Beschäftigten eine nur geringe Gefährdung vorliegt. Weiter konkretisiert wird der Begriff der "geringen Gefährdung" in Nr. 6.2 der TRGS 400 sowie in den LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung (LV 45) unter E1. Danach zielt der Begriff "geringe Gefährdung“ auf Bagatellfälle. Bezugsmaßstab ...
Stand: 26.03.2014
Dialog: 20744
In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt es keine Vorgaben zur Archivierungszeit von Gefahrstoffverzeichnissen.In der die Vorschriften der GefStoffV konkretiesierenden TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" gibt es unter Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" ebenfalls keine Angaben hierzu. Im Absatz 2 heißt es: das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnis ergibt sich aus § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
Nach § 2 (1) Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sind Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung:1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3, 2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23318
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
Nach § 7 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 GefStoffV ergriffen worden sind. Er hat entsprechend § 7 Abs. 2 GefStoffV die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18995
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert zwar Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte; Aushänge und Betriebsanweisungen werden aber nach der ChemVerbotV nicht gefordert.Entsprechende Anforderungen ergeben sich für einen Arbeitgeber aus der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, insbesondere aus§ 6 Abs. 12 GefStoffV:Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
Die Forderung nach einem Gefahrstoffverzeichnis resultiert aus §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
Für den beschriebenen Fall braucht kein Expositionsverzeichnis geführt werden.Begründung:In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist unter dem § 2 Absatz 3 folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. […]Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 22273
Die Vorgehensweise bei der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“. Demnach hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 20555