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) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
“ die Verantwortung für die Steuerung des Prozesses hat.Der beauftragende Arbeitgeber muss also unter Beteiligung der beauftragten Unternehmen planen und entscheiden, wie in seinem Betrieb die Zusammenarbeit geregelt wird, welche Informationen wann wem bereitzustellen sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei dem Prozess werden die verschiedenen Arbeitgeber ihrerseits wieder von deren Fachkräften ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 20555
müssen Sicherheitsdatenblätter für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Da Gefahrstoffverzeichnissen ein vergleichbarer Stellenwert wie Sicherheitsdatenblättern zukommt, sollten Arbeitgeber das Gefahrstoffkataster (und alle weiteren "Gefahrstoff-Dokumente") ebenfalls für zehn Jahre aufbewahren. ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
, die in den nach § 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29780
Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 22273
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.(...)"§ 14 Abs. 1 GefStoffV:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1. Informationen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
zu halten. Es empfiehlt sich, das Verzeichnis nach der betriebsspezifischen Organisationsstruktur aufzugliedern. Das Gefahrstoffverzeichnis kann in Papierform oder elektronisch geführt werden." Weitere Einschränkungen wurden durch den Gesetzgeber nicht gemacht, insofern muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich entscheiden, ob ein Gefahrstoffverzeichnis für jede Filiale erforderlich ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 22120
zu berücksichtigen, soweit solche Wirkungen bekannt sind."Bezüglich der erfragten Thematik (Beurteilung gleichartiger Tätigkeiten) konkretisiert die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" in Nummer 4.2:"Der Arbeitgeber muss alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen an vergleichbaren Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
Die Forderung nach einem Gefahrstoffverzeichnis resultiert aus §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnis ergibt sich aus § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
gebracht werden, muss der Arbeitgeber gemäß § 6 GefStoffV selbst einstufen (s. TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“).(5) Auch kosmetische Mittel, Lebensmittel und -zusatzstoffe, Futtermittel und -zusatzstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte, Tabakerzeugnisse, Abfälle und Altöle sowie Abwässer können Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV sein. Zu den Gefahrstoffen gehören ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme in das Expositio ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
Die Forderung nach einem Verweis im Gefahrstoffverzeichnis auf das Sicherheitsdatenblatt findet sich unter Punkt 5.8 Abs.3 der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" . Mit dem Verweis ist ein Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt gemeint. D.h. bei Bedarf muss über den Verweis ein Zugriff auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt möglich sein.In der LV ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43838
Nach § 7 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 GefStoffV ergriffen worden sind. Er hat entsprechend § 7 Abs. 2 GefStoffV die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18995
Maßgeblich für die Entscheidung, ob Beschäftigte in das Expositionsverzeichnis für CMR-Stoffe aufgenommen werden müssen, sind die Ausführungen in der TRGS 410 ("Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B") unter Nummer 4 ("Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis").Dort heißt es:"(3) Unbeschadet de ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43609
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665