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Sowohl für den Straßen- als auch den innerbetrieblichen Transport gilt: die Ladung ist zu sichern!Die Vorschriften für den Straßentransport finden Sie wie folgt:Neben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 (2) gelten die Gefahrgutvorschriften, wie z. B. die Nummer 7.5.7.1 ADR. Die Gefahrgutvorschriften finden Sie unter www.tes.bam.de.Die ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4830
anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu kennzeichnen, dass ihre für eine sichere Verwendung grundlegenden Eigenschaften zu erkennen sind. Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten müssen hierfür geeignet sein sowie deutlich sichtbar mit Hinweisen auf diesen Verwendungszweck gekennzeichnet werden." In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"2.1 Schilder ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt. Wird mit dem Gabelstapler öffentlicher Verkehrsraum befahren, so gelten zusätzlich das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung.Welche umfangreichen Anforderungen hinsichtlich des Betr ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 7781
Ja, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Schlüssel abzuziehen. In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist hierzu folgendes nachzulesen:"7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
Bei den von Ihnen beschriebenen " Hebehilfen" handelt es sich gemäß DGUV Vorschrift 68 um ein Flurförderzeug.Vorweggenommen sei, dass hier die " Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV) " mit § 2 Absatz 2 zutreffend ist:"Eine Maschine im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist auch:a) eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschliche ...
Stand: 30.12.2020
Dialog: 43328
bleiben. Er hat ferner 1. die Feststellbremse zu betätigen, 2. das Lastaufnahmemittel in die tiefste Stellung zu fahren, 3. bei Flurförderzeugen mit Hubmast-Neigeeinrichtung die Gabel mit den Spitzen nach unten zu neigen, 4. den Antriebsmotor abzustellen und 5. das Flurförderzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern. (2) Absatz 1 Nr. 2 bis 5 gelten nicht bei nur kurzzeitigem Verlassen ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13295
Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden: a) eine Einrichtung, die verhindert ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
. Dazu gehört einmal, dass der Gabelstapler mit einer Anhängekupplung ausgerüstet ist, von der sich der Anhänger nicht unbeabsichtigt lösen kann. Ferner muss der Gabelstapler in der Lage sein, die Anhängelast sicher abzubremsen. Die Anhängelast besteht aus dem Gewicht des Anhängers und der Ladung.Der § 24 DGUV Vorschrift 68 bestimmt z. B. für Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern konkret ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 27874
dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
der Flurförderzeuge (z. B. Standsicherheit, Antriebsarten) kennen. Im praktischen Teil lernen Teilnehmende durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug.Zu den Lehrinhalten des theoretischen und praktischen Teils der Ausbildung siehe Anhänge 1 und 2.In einer Abschlussprüfung weisen Teilnehmende ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach.Die Durchführung ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber, dessen Monteure die Stapler auf fremdem Grund nutzen sollen, sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
der Gabelzinken muss den Abmessungen der Paletten entsprechen." Wenn auch zu den Mindestbreiten von Gabelzinken keine Aussagen getroffen werden, ist doch die Abstimmung der Ladegabeln an die zu transportierenden Lasten in Länge und Breite eine Grundforderung für ein sicheres Betreiben von Flurförderzeugen, die im Rahmen der Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu beachten ist. Weiterhin ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann. (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" unter Punkt 6.4.1 ist hierzu nachzulesen:"Regelmäßige Beförderung von Lasten, die eine Sicht auf die Fahrbahn nicht zulassen, widerspricht den Sicherheitsanforderungen. In solchen Fällen müssen andere geeignete Transportmittel verwendet werden. Bewährt haben sich beispielsweise:• Quersitzstapler (Bild 6-16),• Seitenstapler,• Gabelstapler ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 17972
Unserer Einschätzung nach handelt es sich im beschriebenem Fall nicht um eine bestimmungsgemäße Verwendung. In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in § 6 "Bestimmungsgemäße Verwendung" folgendes nachzulesen:"Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden."In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 finden sich folgende Erläuterungen:"Die bestimmungsgemäße ...
Stand: 06.09.2023
Dialog: 42245
In der Broschüre M130 "Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit" der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist erläutert, dass Personen, die die Mitgänger-Flurförderzeuge steuern, in jedem Fall für die Tätigkeit geeignet und in der Handhabung der Geräte unterwiesen sein müssen.Zu beachten ist:Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, gelten sie nicht mehr ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 16609
im vollen Umfang auf ihre Arbeit konzentrieren. Dadurch könnte das Risiko von Arbeitsunfällen steigen. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte in diesem konkreten Fall ein Telefonverbot oder das Verbot des Hörens von Musik bei ihrer Tätigkeit sein.Ein geeignetes Gremium, Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss. Im Arbeitsschutzausschuss sind gemäß ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 22960