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Handelt es sich um eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, wenn ein Flurförderzeug in einem Bereich eingesetzt wird, in dem die in der Betriebsanleitung genannte Arbeitsgangbreite deutlich unterschritten wird?
KomNet Dialog 42245
Stand: 06.04.2018
Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wie verhält sich die Angabe der Arbeitsgangbreite eines FFZ in der Betriebsanleitung/Technischem Datenblatt, wenn das FFZ in einem Bereich eingesetzt wird wo deutlich weniger Platz vorhanden ist. Handelt es sich hierbei um eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des FFZ?
Antwort:
Unserer Einschätzung nach handelt es sich im beschriebenem Fall nicht um eine bestimmungsgemäße Verwendung. In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in § 6 "Bestimmungsgemäße Verwendung" folgendes nachzulesen:
"Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden."
In der Durchführungsanweisung zu DGUV Vorschrift 68 finden sich folgende Erläuterungen:
"Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.
..."
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.