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Verkettung ist für die Gesamtheit die Konformität mit allen Binnenmarkt-Richtlinien erforderlich einschließlich Betriebsanleitung, EG-Konformtätserklärung und CE-Kennzeichnung. ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
und eine CE Kennzeichnung angebracht werden. Werden diese Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt, muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:Produkte müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
die Teilmaschine bestimmungsgemäß eingesetzt wird bzw. sich aus der Montageanleitung ergibt, dass der Hersteller der Teilmaschine alle relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen berücksichtigt hat, sind hier - bis auf die Betrachtung der Schnittstellen und der Einbaubedingungen - keine weiteren Prüfschritte erforderlich. Sie könnten hier quasi das Not-Aus dieser Teilmaschine direkt ansteuern. Sofern ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
werden darf, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG entspricht und die Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG mit einer Konformitätserklärung und die Anbringung einer CE-Kennzeichnung an der Anlage nachgewiesen wurde.Diese Rechtslage ist nicht neu, diese Anforderungen sind auch nach der derzeit geltenden Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich aller formalen Vorgaben durchführen und am Ende die CE-Kennzeichnung an der Maschine „Prüfstand“ anbringen. ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Kennzeichnung / Beschriftung, Verbraucherinformationen, … u. s. w.Für Fragen, die mit Sicherheit noch zu klären sind, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich z. B. in Verbindung setzen mit:- Herstellern, die entsprechende Erfahrungen haben- Notifizierten Stellen (TÜV, Dekra, Nemko, …)- Für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörden ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt den ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen, ist in dieser Funktion nicht für Konstruktion, Fertigung oder Konformitätsbewertung der Maschine, für die Erstellung der in den technischen Unterlagen enthaltenen Dokumente, für die Anbringung der CE-Kennzeichnung oder für die Ausstellung und Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung zuständig. Diese Aufgaben obliegen unverändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
auch für die Inbetriebnahme von Maschinen gilt, gelten auch deren formale Anforderungen für selbst hergestellte Maschinen (incl. Risikobeurteilung und Prüfung anhand aktueller Rechtsgrundlagen und Anbringen der CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage).Dementsprechend müsste für diese neue Gesamtheit von Maschinen ein neues, vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Vorgehen zur Entscheidung ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen."Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A „EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINE MASCHINE" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt u. a. Folgendes:„[...]Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:1. Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;[...]10. Angaben zur Person, die zur Ausstellung ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Schlussfolgerung gezogen:"Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
mit einer Einbauerklärung.Handelt es sich bei dem Seilzug um eine vollständige Maschine, muss kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Das Gestell und der Seilzug werden nach den Vorgaben des Seilzugherstellers zusammengebaut. Handelt es sich bei dem Seilzug um eine unvollständige Maschine, wird durch das Zusammenfügen von Seilzug und Gestell eine vollständige Maschine hergestellt. Für diese neue Maschine muss ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
Ausrüstung kein Werkzeug ist." (Hervorhebung durch KomNet) Die Laufkatze wird nicht an einer Maschine, sondern einem baulichen Element, dem Träger, angebracht. Daher kann diese Definition nicht erfüllt werden.Wenn der Hersteller die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr bringt, trägt er damit wahrscheinlich dem Umstand Rechnung, dass er nicht wissen kann, wie diese beim Anwender aufgebaut ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Werkstoffe ausgehenden gefährlichen Emissionen beseitigen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Systeme, die dem unmittelbaren Schutz von Personen dienen.Eine gesondert beschaffte Absauganlage kann ein solches Sicherheitsbauteil sein. Eine Absauganlage ist aber kein Sicherheitsbauteil, sofern sie ausschließlich aus Umweltschutzgesichtspunkten oder Wirtschaftlichkeitserwägungen benötigt wird.2 ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
und deren Anwendung löst somit keine Konformitätsvermutung aus. Sie kann aber vom Hersteller im Rahmen der Risikobeurteilung nach Anhang I RL 2006/42/EG als Erkenntnisquelle herangezogen werden.Der Hersteller hat Ihnen bereits mit der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II, RL 2006/42/EG, die genauso wie die Betriebsanleitung zum Lieferumfang einer Maschine gehören muss, die Einhaltung der öffentlich ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328