Ergebnisse 1 bis 18 von 18 Treffern
Die Maschinrenrichtlinie - MRL - gilt nicht nur für Einzelmaschinen, sondern auch für verknüpfte Gesamtanlagen (verkettete Maschinen). Möglicherweise hat die mit der Verknüpfung der Maschinen beauftragte Unternehmung auch die Gesamtkonformtätsverantwortung über die Gesamtanlage übernommen, denn es muss beurteilt werden, ob bei einer Verkettung eine komplexe Maschinenanlage entsteht oder jede Masch ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
der Anlage auftritt, zu einer Gefährdung bei einem anderen Bestandteil führt und für diese „Gesamtheit“ sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um im Gefährdungsfall alle diese Bestandteile in einen gefahrlosen Zustand zu bringen. […] Werden Einzelmaschinen ausschließlich durch ein gemeinsames NOT-HALT-Befehlsgerät verbunden, entsteht nicht allein durch diese Verbindung bereits ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Ausrüstung kein Werkzeug ist." (Hervorhebung durch KomNet) Die Laufkatze wird nicht an einer Maschine, sondern einem baulichen Element, dem Träger, angebracht. Daher kann diese Definition nicht erfüllt werden.Wenn der Hersteller die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr bringt, trägt er damit wahrscheinlich dem Umstand Rechnung, dass er nicht wissen kann, wie diese beim Anwender aufgebaut ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.Handelt es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, waren bereits die Anforderungen der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV - (Maschinenverordnung) beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Anlage nur betrieben ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1. Da ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b) sicherste ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzt ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
ist die Gasversorgung nicht zwingend Bestandteil der Laser-Bearbeitungsstation. Dies gilt insbesondere, wenn der Betreiber mehrere Anlagen zentral über ein Gasnetz versorgt. Liefert der Hersteller der Laser-Bearbeitungsstation die Gasversorgung als Bestandteil dieser Anlage mit, so ist sie der Maschinen zuzurechnen und muss von der Konformitätserklärung für die Maschine mit erfasst sein.Druckgeräte/Baugruppen ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
ist. Angenommen, diese sorgt für ein sicheres Funktionieren der schließlich „vollständigen“ Maschine „Prüfstand“, wäre sie bei der Konformitätsbewertung auf jeden Fall mit einzubeziehen.Eine unvollständige Maschine ist per Definition in Art. 2 Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie aber nur dazu bestimmt, nach der Montage mit anderen Komponenten eine „vollständige“ Maschine zu bilden. Das heißt ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antr ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Wir haben in 1998/1999 eine Förderanlage zum Transport von Europaletten von einem Gebäude in ein anderes installiert. Der Hersteller hat uns diese mit einer EG Herstellererklärung im Sinne der EG Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, Anh.II B überlassen. Jetzt soll die Anlage am Endpunkt um 3m eingekürzt werden und eine Verpackungsmaschine angegliedert werden. Dabei kommt die Streitfrage auf, muss ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 (GMB ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438