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Wie ist bei der Konformitätsbetrachtung eines Motorprüfstands vorzugehen?

Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...

Stand: 06.02.2022

Dialog: 43632

Was muss ich beim Einbau eines alten Elektromotors in einen neuen Prüfstand beachten?

werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 42812

Fragen zur Konformität bei der Nachrüstung von Altanlagen sowie dem Bau einer Anlage aus Altanlagenkomponenten

eine Gesamtheit von Maschinen.“Wird nun auch die Frage des sicherheitstechnischen Zusammenhangs positiv beantwortet, handelt es sich um eine Gesamtanlage.Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber „nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...

Stand: 25.11.2020

Dialog: 43062

Wie lange sind die EG-Konformitätserklärung und die zugehörigen Unterlagen aufzubewahren? Wie ist vorzugehen, wenn diese Unterlagen nur noch vereinzelt vorhanden sind?

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft ...

Stand: 26.07.2018

Dialog: 42367

Benötigt eine Laufkatze, die in einen Elektrokettenzug eingehängt wird, eine eigene EG-Konformitätserklärung und ein eigenes CE-Kennzeichen?

Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 42598

Ist eine Konformitätserklärung eines Produktes mit einer Typenbezeichnung endlos gültig?

Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG)   entsprochen hat. Theoretisch ...

Stand: 02.10.2015

Dialog: 24886

Muss ein Arbeitgeber im Falle eines Unfalles an einer Maschine die Konformitätserklärung den Aufsichtsbehörden vorlegen können?

Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen.Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 12896

Ist es statthaft, eine im Jahr 2008 in Japan hergestellte Anlage ohne Konformitätserklärung nach durchgeführter Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu betreiben?

wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.Handelt es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, waren bereits die Anforderungen der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV - (Maschinenverordnung) beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Anlage nur betrieben ...

Stand: 04.05.2015

Dialog: 23764

Liegt die Entscheidung, ob eine Maschine als "vollständige" oder "unvollständige" Maschine in Verkehr gebracht wird allein beim Hersteller/Inverkehrbringer der Maschine?

In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...

Stand: 11.02.2015

Dialog: 23065

Sind wir Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen, wenn wir als Hauptlieferant die steuerungstechnische Anbindung von zugekauften Maschinen übernehmen?

Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick ...

Stand: 17.12.2013

Dialog: 20005

Kann eine Gruppe von Maschinen als Einzelmaschine betrachtet werden und muss demnach eine Einbauerklärung abgegeben werden?

Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...

Stand: 25.05.2021

Dialog: 43534

Dürfen Maschinen mit CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung sicherheitstechnisch verändert/verbessert werden?

Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...

Stand: 06.06.2021

Dialog: 43542

Muss die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue angegliederte Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt ?

die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt?  Ob Sie durch die Änderung an der Maschine eine Konformitätserklärung ausstellen müssen (und damit zum Hersteller der neuen Maschine werden) hängt davon ab, ob es sich bei diesem Umbau um eine „wesentliche Veränderung“ handelt ...

Stand: 18.01.2021

Dialog: 43444

Was muss beachtet werden, wenn wir selbst einen passenden Schaltschrank für Druckerhöhungspumpen bauen?

Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...

Stand: 13.09.2021

Dialog: 43580

Muss für ein selbstgebautes Gestell zur Aufnahme eines elektrischen Seilzuges (mit CE-Zeichen, Lastaufnahme max. 250 kg) ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden?

Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43308

Ist es zulässig, dass wir für eine unfertige Maschine, die wir in unsere CE-konforme Anlage integrieren, nur eine Einbauerklärung erstellen?

Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 42977

Ist es zulässig, einzelne Teilkomponenten wegen fehlender Sicherheitskennwerte für Schnittstellen zur Not-Aus-Einrichtung aus der CE-Erklärung auszuschließen?

Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...

Stand: 09.04.2014

Dialog: 20858

Wie müssen wir vorgehen, wenn wir an eine neue CNC-Drehmaschine "mit CE" ein älteres Stangenladesystem "ohne CE" integrieren möchten?

Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...

Stand: 22.01.2014

Dialog: 20200

Kann ein Sicherheitsbauteil gemäß Maschinenrichtlinie auch als unvollständige Maschine angesehen und somit statt der Konformitätserklärung eine Einbauerklärung erstellt werden?

Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...

Stand: 03.04.2020

Dialog: 19011

Kann man für eine Gesamtanlage eine Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung erstellen, obwohl die Risikobeurteilung ergeben hat, dass sie keine CE-Kennzeichnung tragen darf?

Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 ...

Stand: 28.06.2014

Dialog: 21438

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