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Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
. Die Produktrichtlinien sind bei dem Betrieb außen vor.Wird eine Maschine umgebaut, so muss durch eine Risikobeurteilung geprüft werden, ob es sich bei dem Umbau um eine wesentliche Änderung handelt oder nicht. Wenn ja, so handelt es sich sicherheitsrechtlich um eine Neumaschine mit allen Konsequenzen.Zur Aufbewahrung der Unterlagen:Der Hersteller muss die Unterlagen 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahren ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
Die EU hat zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes eine Vielzahl von produktbezogenen Harmonisierungsvorschriften erlassen. Dies drückt sich im Wesentlichen für den Verbraucher darin aus, dass an Produkten, die den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen entsprechen, der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen muss. Eine CE ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann der Blue Guide (Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU) herangezogen werden. Unter Nr. 4.4 "EU-Konformitätserklärung" wird hier u.a. ausgeführt:"Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
Wir haben in 1998/1999 eine Förderanlage zum Transport von Europaletten von einem Gebäude in ein anderes installiert. Der Hersteller hat uns diese mit einer EG Herstellererklärung im Sinne der EG Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, Anh.II B überlassen. Jetzt soll die Anlage am Endpunkt um 3m eingekürzt werden und eine Verpackungsmaschine angegliedert werden. Dabei kommt die Streitfrage auf, muss ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
Aus Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich, welche Anforderungen an den Inhalt einer EG-Konformitätserklärung für eine Maschine zu stellen sind.U.a. ist hiernach der Name und die Anschrift der Person anzugeben, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein. Hier ist nicht angegeben, ob ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
der Technik entsprochen hat. Theoretisch gilt eine Konformitätserklärung somit unbegrenzt.Rein rechtlich betrachtet ist, da es sich um das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine handelt, das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der 9. ProdSV maßgebend. Die Konformitätserklärung muss dementsprechend Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
ist die Konformitätserklärung damit unbegrenzt gültig. Allerdings hat ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die grundlegenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten; d. h. er muss unabhängig von einer CE-Kennzeichnung prüfen, ob die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
Die Maschinrenrichtlinie - MRL - gilt nicht nur für Einzelmaschinen, sondern auch für verknüpfte Gesamtanlagen (verkettete Maschinen). Möglicherweise hat die mit der Verknüpfung der Maschinen beauftragte Unternehmung auch die Gesamtkonformtätsverantwortung über die Gesamtanlage übernommen, denn es muss beurteilt werden, ob bei einer Verkettung eine komplexe Maschinenanlage entsteht ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
und willensunabhängig wirkende Schutzmaßnahmen, z. B. durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen oder durch Einbindung in das Sicherheitskonzept der Einzelmaschinen beseitigt werden. Hierbei muss ein akzeptables Risiko erreicht werden. Das Ergebnis Ihrer Risikobewertung bedeutet, dasskein weiterer formaler Aufwand (Anbringen der CE-Kennzeichnung, Ausstellen der Konformitätserklärung, Zusammenstellen ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
- als auch ein sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen ihnen besteht. Der produktionstechnische Zusammenhang wird vorausgesetzt.Nun muss durch den Verantwortlichen geprüft werden, ob auch ein sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht. Zu beachten ist hier Folgendes: „[Der sicherheitstechnische Zusammenhang ist dann gegeben,] wenn [Einzelmaschinen] so miteinander verbunden sind, dass ein Ereignis, das bei einem Bestandteil ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
, Bedienungsanleitung, Dokumentation) zu erfüllen hat. Bei der Festlegung, wer Hersteller der Gesamtanlage werden soll, ist zu berücksichtigen, dass Ihr Kunde der zuständigen Überwachungsbehörde die erforderlichen Fachkenntnisse hierfür ggf. nachweisen muss. ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
anzuwenden ist. In diesem Fall muss die Gesamtheit dieser beiden Maschinen die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie erfüllen (CE-Kennzeichnung für die Gesamtmaschine, Konformitätserklärung für die Gesamtmaschine, Betriebsanleitung für die Gesamtmaschine). Von einer wesentlichen Veränderung ist dann auszugehen, wenn eine neue Gefährdung vorliegt, die vorhandenen sicherheitstechnischen Maßnahmen ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
verbunden, so stellt dies keine unvollständige Maschine im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g) der MRL dar.Bevor eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird oder die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die Maschine der 9. ProdSV i. V. m. der MRL entsprechen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, etc.).Hinweis:Die für den Hersteller der Maschine zuständige Behörde sollte darüber ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065