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ist die Gasversorgung nicht zwingend Bestandteil der Laser-Bearbeitungsstation. Dies gilt insbesondere, wenn der Betreiber mehrere Anlagen zentral über ein Gasnetz versorgt. Liefert der Hersteller der Laser-Bearbeitungsstation die Gasversorgung als Bestandteil dieser Anlage mit, so ist sie der Maschinen zuzurechnen und muss von der Konformitätserklärung für die Maschine mit erfasst sein.Druckgeräte/Baugruppen ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
. Da der neuen Einheit „CNC-Drehmaschine“ eine Konformitätserklärung beigefügt ist und diese mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, handelt es sich um eine vollständige Maschine, die auch eigenständig betrieben werden kann. In diesem Fall gilt die Einbindung der CNC-Drehmaschine in diese neue Gesamtheit als Installation der Maschine und es gibt keinen Anlass für eine neue Konformitätsbewertung, CE ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Produktsicherheitsgesetz verboten ist, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen (auch bei Maschinen für den Eigenbedarf), wenn es mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, ohne dass eine Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 - in diesem Fall die Maschinenverordnung - dies vorsieht. D.h., dass das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf die Gesamtanlage nicht zulässig ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ansonsten ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
und es muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden. ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
werden darf, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG entspricht und die Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG mit einer Konformitätserklärung und die Anbringung einer CE-Kennzeichnung an der Anlage nachgewiesen wurde.Diese Rechtslage ist nicht neu, diese Anforderungen sind auch nach der derzeit geltenden Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
Verkettung ist für die Gesamtheit die Konformität mit allen Binnenmarkt-Richtlinien erforderlich einschließlich Betriebsanleitung, EG-Konformtätserklärung und CE-Kennzeichnung. ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen.Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
auch für die Inbetriebnahme von Maschinen gilt, gelten auch deren formale Anforderungen für selbst hergestellte Maschinen (incl. Risikobeurteilung und Prüfung anhand aktueller Rechtsgrundlagen und Anbringen der CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage).Dementsprechend müsste für diese neue Gesamtheit von Maschinen ein neues, vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Vorgehen zur Entscheidung ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
, besagt Satz 2, dass der spätere Vertreiber oder Betreiber zum Hersteller bestimmt wird. In Ihrem Fall hat es den Anschein, dass Ihr Kunde formal Hersteller der Gesamtanlage i. S. der MaschV ist. In der Praxis wird meistens im Kaufvertrag geregelt, wer Hersteller der Gesamtanlage ist. Hierbei wird festgelegt, wer die Pflichten der Maschinenverordnung ( u. a. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt? Ob Sie durch die Änderung an der Maschine eine Konformitätserklärung ausstellen müssen (und damit zum Hersteller der neuen Maschine werden) hängt davon ab, ob es sich bei diesem Umbau um eine „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
ist die Konformitätserklärung damit unbegrenzt gültig. Allerdings hat ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die grundlegenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten; d. h. er muss unabhängig von einer CE-Kennzeichnung prüfen, ob die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
verbunden, so stellt dies keine unvollständige Maschine im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g) der MRL dar.Bevor eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird oder die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die Maschine der 9. ProdSV i. V. m. der MRL entsprechen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, etc.).Hinweis:Die für den Hersteller der Maschine zuständige Behörde sollte darüber ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
“ der Gesamtanlage, für die Herstellererklärungen vorliegen, müssten dann den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen und wären ggf. nachzurüsten. Verantwortlich hierfür ist dann derjenige, der die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringt.Zunächst ist aber zu prüfen, ob das Nachrüsten mit dem Schutzzaun überhaupt eine wesentliche Veränderung darstellt ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Teilmaschinen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht und sicher betrieben werden kann. Dies bescheinigt er letztendlich mit der Ausstellung der Konformitätserklärung und der Anbringung der CE-Kennzeichnung. ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich aller formalen Vorgaben durchführen und am Ende die CE-Kennzeichnung an der Maschine „Prüfstand“ anbringen. ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen, ist in dieser Funktion nicht für Konstruktion, Fertigung oder Konformitätsbewertung der Maschine, für die Erstellung der in den technischen Unterlagen enthaltenen Dokumente, für die Anbringung der CE-Kennzeichnung oder für die Ausstellung und Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung zuständig. Diese Aufgaben obliegen unverändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641