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Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Ja, die Pflichten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1230 sind einzuhalten.Nach der Verordnung (EU) 2023/1230 ist Folgendes zu beachten:„(35) Eine Person, die Maschinen oder dazugehörige Produkte für den Eigengebrauch herstellt, gilt als Hersteller und sollte verpflichtet sein, alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Fall wird die Maschine oder das dazugehörige Produkt ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme der einzelnen Maschinen einschließlich der Eigenbaumaschinen die Pflichten nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
oder unvollständigen Maschinen ist, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.Der für den Zusammenbau Verantwortliche wird zum Hersteller der Gesamtanlage und muss somit alle Anforderungen der MRL erfüllen:a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Gemäß Art. 2 b) der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die durch den Bediener einer Maschine selbst anzubringen ist und die die Funktion einer Maschine "ändert" oder "erweitert", wie z. B. ein Halter für einen Handbohrmaschine, wodurch beim Zusammenbau eine Standbohrmaschine entsteht.Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.3.2." Für die Maschine muss eine Risikobeurteilung durch den Hersteller/Eigenhersteller, z. B. auf Basis der DIN EN ISO 12100, erstellt werden. Für die ermittelten Gefährdungen sind dann auf Basis des Anhang I der RL entsprechende Schutzmaßnahmen zu wählen, so dass beispielsweise Quetschgefahren oder Gefahren ausgehend von druckführenden Teilen durch technische Maßnahmen ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z. ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Die in der Frage beschriebenen herangehensweisen entsprechen den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Bei dem Fall 2 ist zu beachten, dass eine Roboteranlage mit Werkzeug und mit Aufgabe eine vollständige Maschine darstellt.Die DGUV-Information (FB HM-090) „Schaltschränke in Maschinen/Anlagen - Beschaffung bei Fremdunternehmen“ gibt eine Hilfestellung bei der Zuordnung zu den EU ...
Stand: 15.02.2023
Dialog: 43496
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
Schlüsselbänder sind Verbraucherprodukte, für die die zusätzlichen Anforderungen des § 6 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz/ProdSG) zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Vorschrift sind auf dem Verbraucherprodukt oder wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung- der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dies ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet. Unter Bereitstellung auf dem Markt ist hierbei jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit zu verstehen.Die Maschine aus den USA ist ein Produkt im diesem Sinne und soll auf dem Markt der Europäischen Union ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
Rundpaletten sind eine ganz besondere Palettenform, die für bestimmte Waren eine ideale Transportmöglichkeit darstellen. Für die Herstellung von Rundpaletten, wenn also im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, ist das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - anzuwenden. Nach dem ProdSG ist der Hersteller verpflichtet, u ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
(und nur, wenn dies nicht möglich ist) auf der Verpackung anzubringen.Nur wenn es vertretbar ist - z. B. wenn dem Verwender der Hersteller bekannt ist, wie u. a. bei Sonderanfertigen auf Wunsch eines Kunden, kann auf diese Angaben verzichtet werden.Ist auf dem Werbemittel allein Ihre Firmenbezeichnung angegeben, werden Sie aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht zum Hersteller (s. § 2 Nr. 14 a) ProdSG ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710