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Grundsätzlich muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermittelt werden, welchen Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung (hier: Sicherheits- bzw. Schutzschuhe oder Berufsschuhe) zur Verfügung zu stellen sind.Sicherheits- bzw. Schutzschuhe sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch• Stoßen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
Die DGUV Information 212-013, Abschnitt 5 gibt dazu folgende Informationen:Flammhemmend ausgerüstete Unterkleidung muss die Schutzleistung entsprechend der Kennzeichnung bieten. Die dazugehörige Norm lautet: EN 11612 - Hitze- und Flammschutz (Schutzkleidung für Arbeitnehmer, die Hitze und Flammen ausgesetzt sind, ausgenommen Schweißer und Feuerwehrleute.)Unterkleidung, wie z. B. einfache T-Shirts ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42342
Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 14023
Sicherheitsschuhe: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche Sch ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
der Gefährdungsbeurteilung (s. unten) sollte sein, dass die PSA in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und individuell passen muss. Dies kann bedeuten, dass jedem Beschäftigten individuelle PSA zur Verfügung gestellt werden muss. Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, dass die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte erfordern, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen dass der Stand von Technik ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Regelungen zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) getroffen. Von den Regelungen der PSA-BV sind persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ausgenommen (§ 1 Absatz ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
, dass die sachkundige Person die Überprüfung entsprechend dokumentiert und die jeweils letzte Prüfung auf/an der Schutzausrüstung kenntlich macht (z. B. Angabe des letzten Prüfdatums oder die Angabe des nächsten Prüfdatums – siehe Abbildungen 81a und 81b).Hinweis: Eine „sachkundige Person“ zur Überprüfung von PSA muss nicht den Anforderungen an eine „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eigenverantwortlich zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen sind, hier ein geeigneter Fußschutz. Wenn eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände oder durch Hinein ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 DGUV Vorschrift 1 wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5600
als auch die Schutzwirkung überprüft. Beispielsweise muss ein Maschinenschutzanzug an den Armen und Beinen eng geschnitten sein; Taschen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Kleidung genäht werden. Das spezielle Design ist notwendig, damit der Mitarbeiter nicht in eine Maschine mit schnell drehenden Teilen eingezogen werden kann. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Schutzkleidungsarten. Die Kosten ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 11277
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, die persönliche Schutzausrüstung erfordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch für Tätigkeiten im Straßenbau bei Minusgraden durchgeführt werden.Persönliche Schutzausrüstung ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
geeigneter Kleidung und die Verwendung von Schutzmitteln unter Berücksichtigung der individuellen Hautempfindlichkeit.Liegt ein Attest einer Fachärztin/ eines Facharztes vor, wie z. B. bei einer Sehhilfe, muss dies durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Hierbei bedient er sich der Fachkompetenz seiner Betriebsärztin/seines Betriebsarztes. Diese bringen einerseits die medizinischen Kenntnisse ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475
Mögliche Gefährdungen der Beschäftigten und die nötigen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermitteln und festlegen.Regelungen bezüglich des Tragens von Warnkleidung auf Müllsammelfahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 44 "Müllbeseitigung". Gemäß § 5 müssen Beschäftigten im Straßenraum Warnkleidung zur Verfügung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 2136
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u.a. in technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075