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generelle Verpflichtung für Sicherheitsschuhe besteht nicht. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Aufgrund der vorhandenen Gefährdungen auf Baustellen kann im Regelfall das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nur ergeben, dass Sicherheitsschuhe erforderlich sind. Hierbei ist es unerheblich, ob die Baustelle nur gelegentlich oder häufiger aufgesucht wird.Hinweis:Das ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Sicherheitsschuhe: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
In der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 "Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)" die erforderliche PSA abhängig vom Strahlverfahren aufgeführt (Nr. 3.3.1):"Der Unternehmer hat Versicherten, die durch Strahlmittel oder beim Strahlen freiwerdende Gefahrstoffe gefährdet werden können, folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:1 ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 5546
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308
Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermittelt hat, dass eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände oder durch Hineintreten in spitze Gegenstände usw. (Gefährdungen im Sinne der DGUV Regel 112-191 "Benutzung ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
Sicherheitsschuhe) nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass diese für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind und auch von den Beschäftigten benutzt werden.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützt.Hinweise:Allein die Tatsache, dass sich in Ihrem Betrieb noch ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
Grundsätzlich muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermittelt werden, welchen Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung (hier: Sicherheits- bzw. Schutzschuhe oder Berufsschuhe) zur Verfügung zu stellen sind.Sicherheits- bzw. Schutzschuhe sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch• Stoßen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 14023
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
auch die sich daraus ergebenden Kosten wie für persönliche Schutzausrüstungen.Zu 2. Bei einer zugewiesenen Beschäftigung verbleiben die Arbeitgeberpflichten bei der Strafvollzugsanstalt. Wird die Beschäftigung in einem privatwirtschaftlichen Betrieb ausgeübt, muss die Strafvollzugsanstalt ggf. die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Betrieb abstimmen. ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 2497
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
oder ausreichend begrenzt werden können. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Beschäftigten zu berücksichtigen.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Sicherheits- oder Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
der Gefährdungsbeurteilung (s. unten) sollte sein, dass die PSA in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und individuell passen muss. Dies kann bedeuten, dass jedem Beschäftigten individuelle PSA zur Verfügung gestellt werden muss. Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, dass die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte erfordern, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen dass der Stand von Technik ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
gegeben ist (siehe z. B. TRGS 505)."Der normale „Blaumann“ zählt üblicherweise als Arbeitskleidung und muss somit nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden.Beim Umgang mit Gefahrstoffen hat der Arbeitgeber in den Fällen, in denen die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen, zusätzliche Maßnahmen nach § 9 GefStoffV zu ergreifen. U.a ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 11277
Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 DGUV Vorschrift 1 wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5600
zu dokumentieren.Kommt der Arbeitgeber nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass das Tragen von Sonnenbrillen als Teil der persönlichen Schutzausrüstung von Schwimmmeistern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als eine Arbeitsschutzmaßnahme erforderlich ist, so hat er diese den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen (§§ 3, 4 u. 5 Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt analog für die Bereitstellung ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475