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mit einer durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h oder - große Verkehrsbelastung mit mehr als 600 Fahrzeugen/Stunde oder - beim Überqueren mehrspuriger Fahrbahnen oder - Arbeiten in der Dunkelheit oder - wenn Teile der Warnkleidung häufig tätigkeitsbedingt verdeckt werden oder - wenn häufig zwischen abgesperrten und ungesicherten Arbeitsbereichen gewechselt wird oder - wenn Arbeiten ohne Schutz ...
Stand: 24.02.2015
Dialog: 9939
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
sich in den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen (DGUV Regel 101-003, Kapitel 4.1.11; bisher BGR 118):"Der Unternehmer hat für Arbeiten mit Straßenbaumaschinen den Versicherten die folgenden persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:1. Fußschutz (z.B. Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherem Unterbau; wärmeisolierendem ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
zu melden und die Arbeiten mit den mangelhaften Ausrüstungen im absturzgefährdeten Bereich einzustellen.10.3.2 Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z. B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z. B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520
Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 14023
abstürzender Beschäftigter vorhanden sein. Auffangeinrichtungen sind z. B. Schutznetze, Schutzwände, Schutzgerüste, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können.3. Persönliche Schutzmaßnahmen gegen AbsturzSind aufgrund der Eigenart des Arbeitsmittels oder der durchzuführenden Arbeiten Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen nicht geeignet oder nicht möglich, ist die Benutzung von persönlichen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreiche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen für die Augen vorliegen. Hierbei sind Art, Umfang, Dauer und Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen zu erfassen. Auch ist die persönliche Konstitution der Beschäftigten zu berücksichtigen. Je nach vorliegender Gefährdung hat der Arbeitgeber im Anschluss entsprechenden Augenschutz für seine Mitarbeiter zur Verfügu ...
Stand: 30.06.2022
Dialog: 18391
Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzkleidung hat der Arbeitgeber eine Gefährd ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 16063
wie Schutzkleidung muss entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Mögliche Gefährdungen der Beschäftigten und die nötigen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermitteln und festlegen.Regelungen bezüglich des Tragens von Warnkleidung auf Müllsammelfahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 44 "Müllbeseitigung". Gemäß § 5 müssen Beschäftigten im Straßenraum Warnkleidung zur Verfügung gestellt ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 2136
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze und die ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Unter Fluchtretter wird im Allgemeinen ein Druckluftatemgerät mit Haube verstanden.In der DGUV-Regel 103-004 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" sind unter Ziffer 6 ff. Notfall- und Rettungsmaßnahmen erläutert. Unter Ziffer 6.1.1 heißt es: „Die Notfall- und Rettungsmaßnahmen richten sich grundsätzlich nach Art und Umfang der Arbeiten und der örtlichen Gegebenheiten ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 6442
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Kniesch ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Beschäftige im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 2 (1) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine Ausnahmen für Beschäftigte auf 450-€-Basis. Der Arbeitgeber hat alle zutreffenden Pflichten des Arbeitsschutzes gegenüber ...
Stand: 12.02.2016
Dialog: 25924
durch Ausrüstung der Fahrzeuge mit Funk und Einsatz von Werkstattwagen oder durch vergleichbare andere Maßnahmen sichergestellt ist, daß deren Fahrpersonal Instandsetzungsarbeiten auf öffentlichen Straßen nicht selbst durchführt. Das Fahrpersonal muß schriftlich angewiesen sein, solche Arbeiten nicht selbst durchzuführen. Die schriftliche Anweisung ist im Fahrzeug mitzuführen. § 56 Instandhaltung, Warnkleidung ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 2041
, dass nicht jeder Arbeitplatz vor Aufnahme der Tätigkeit besichtigt werden kann, werden die Schutzmaßnahmen immer nach dem höchsten Gefährdungspotenzial gleichartiger Täigkeiten (Arbeitsplätze) ausgelegt.§ 8 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet beide Arbeitgeber sich über die Gefahren für ihre Beschäftigten zu unterrichten und abzustimmen: "Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658