KomNet-Wissensdatenbank
Gibt es bzgl. der Bereitstellung von PSA durch den Arbeitgeber Unterschiede zwischen Vollzeitbeschäftigten und Beschäftigten auf 450-€-Basis?
KomNet Dialog 25924
Stand: 12.02.2016
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsschutz und Beschäftigte auf 450-€-Basis. Gibt es da Unterschiede zu Vollzeitbeschäftigten, wenn es um die Bereitstellung von PSA (hier: Schutzschuhe) durch den Unternehmer geht?
Antwort:
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Beschäftige im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 2 (1) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine Ausnahmen für Beschäftigte auf 450-€-Basis. Der Arbeitgeber hat alle zutreffenden Pflichten des Arbeitsschutzes gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfüllen. Dabei ist die Art des Arbeitsverhältnisses unerheblich.