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Gibt es bzgl. der Bereitstellung von PSA durch den Arbeitgeber Unterschiede zwischen Vollzeitbeschäftigten und Beschäftigten auf 450-€-Basis?

KomNet Dialog 25924

Stand: 12.02.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsschutz und Beschäftigte auf 450-€-Basis. Gibt es da Unterschiede zu Vollzeitbeschäftigten, wenn es um die Bereitstellung von PSA (hier: Schutzschuhe) durch den Unternehmer geht?

Antwort:

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Beschäftige im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 2 (1) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine Ausnahmen für Beschäftigte auf 450-€-Basis. Der Arbeitgeber hat alle zutreffenden Pflichten des Arbeitsschutzes gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfüllen. Dabei ist die Art des Arbeitsverhältnisses unerheblich.