Ergebnisse 1 bis 20 von 31 Treffern
. Die Tätigkeit kann deshalb gezielt ausgebildet und abgeprüft werden.Dies ist der Hintergrund, warum eine lediglich mehrwöchige Ausbildung in Theorie und Praxis einer "vollwertigen" (also mehrjährigen) elektrotechnischen Berufsausbildung in Bezug auf die festgelegten Tätigkeiten ggf. gleichgesetzt werden kann.Dieses Beispiel kann jedoch nicht 1:1 auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel übertragen ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Die Antwort ergibt sich aus der Durchführungsanweisung zur DGUV V3 zu § 5 Absatz 2: Dort gibt es Prüfungen, die nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Auszubildende sind noch keine Elektrofachkräfte. Auszubildende können die Prüfungen durchführen, die eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Verwendung geeigneter Meßgeräte durchführen darf. Die Auszubildenden haben dann ...
Stand: 12.12.2015
Dialog: 25532
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht möglich.Nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Die Beantwortung Ihrer Frage findet sich in der LASI-Veröffentlichung LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" unter Punkt A3.2:"Frage:Wie weit hat sich ein Arbeitgeber über die Fähigkeiten von zur Prüfung befähigten Personen zu vergewissern, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt werden? Genügt die Zusicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.4 der TRBS 1203 umfasst ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Hierzu lässt sich in der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", die auch für Lötarbeiten gilt, unter dem Abschnitt 4.6 Absatz 4 und 5 folgendes nachlesen:"(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass nur wirksame Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Gefahrstoffen eingesetzt werden. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Einrichtungen sowie bei den wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
Weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der entsprechenden Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ wird auf die Nationalität einer zur Prüfung befähigten Person abgestellt. Demzufolge kann jede erwachsene Person, welche die Anforderungen der BetrSichV sowie der TRBS 1203 erfüllt, für den entsprechenden Fachbereich ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
durch eine „fachkundige Person“ durchzuführen ist, und anderen Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind (wöchentlich oder in Abständen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse durch den Lagerverantwortlichen festzulegen sind). Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Prüfungen wie folgt definiert:• „Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
durch den Lagerverantwortlichen festzulegen sind). Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Prüfungen wie folgt definiert: •„Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht der Experteninspektion durch eine fachkundige Person. •„Interne Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht den Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind. Inhaltlich unterscheiden ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
zur Prüfung unter dem Punkt 5.Es ist zu empfehlen, die dort gegebenen Informationen in die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) einzubeziehen.Bezüglich der Prüfung von Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 weisen wir auf folgendes hin:Leitern, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Die BetrSichV fordert bezüglich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304