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Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Verwendung, welche gem. § 2 (1) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln erfasst - u.a. das Laden bzw. das Entfernen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirk ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
nicht möglich ist. Im Rahmen der notwendigen Gefährdungsbeurteilung werden neben den Elektrogefahren noch weitere mögliche Gefährdungsquellen festgestellt werden (z. B. Blendungseinflüsse, Brandgefahr durch defekte oder überlastete Akkus, Stolpergefahr durch herumliegende Leitungen etc.). Im Rahmen der Unterweisung sind deshalb die möglichen Gefährdungen sowie die notwendigen Verhaltensweisen für den sicheren ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung/ sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Sofern an Schnittstellen die aus Wechselwirkungen resultierenden Einflüsse berücksichtigt werden, können Druckanlagen entkoppelt voneinander betrachtet werden. Insofern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die gesamte Druckanlage einschließlich der Gasregler zu betrachten. Die Frage, wer in welchen Abständen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Bei der Begrifflichkeit "Schäden verursachenden Einflüssen" aus § 14 BetrSichV handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ist. Es sind hier nur Schäden verursachende Einflüsse gemeint, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Hintergrund ist die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgende ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Festlegungen eingehalten werden. "Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel z.B. auch erfüllt, wenn diese z.B. von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden. Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich - von Elektrofachkräften instandgehalten und - durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z.B ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Inbetriebnahme – immer in vollem Umfang (Besichtigen, Erproben und Messen) durchzuführen. Werden die Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag im Rahmen der Reparatur des Betriebsmittels vorübergehend aufgehoben, z. B. durch Demontage des Gehäuses oder Austausch des Steckers, stellt dieses immer eine prüfpflichtige Instandsetzung dar."Letztlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,2.die rechtzeitige Feststellung von Schäden,3.die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Prüfungen festgelegt. Ziel der Prüfungen ist dabei immer die Feststellung des sicherheitstechnischen Zustandes des verwendeten Arbeitsmittels zum Zeitpunkt der Prüfung in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen sowie seine entsprechende Instandsetzung bzw. Nachrüstung.Prüfungen der v. b. fahrbaren Arbeitsbühnen nach dem jeweiligen Aufbau können die wiederkehrenden Prüfungen ersetzen, wenn der Rahmen ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
ist es, Mängel, die zu Gefährdungen führen können, rechtzeitig aufzudecken.Bei dem Handakkuschrauber ist deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Mängel und welche Gefährdungen auftreten können.Sehr wahrscheinlich wird der Akkuschrauber mit einer Gleichspannung von deutlich weniger als 60 V betrieben.Deshalb wird in diesem Fall die Überprüfung der elektrischen Sicherheit ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16640
auch durch eine gleichzeitige Anwesenheit von Transportfahrzeugen und Beschäftigten innerhalb der Arbeitsstätte, also im Arbeitsumfeld des Arbeitsmittels.Dadurch hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV (so wie z. B. bei Gabelstaplern oder Kranen) die von diesem Arbeitsmittel ausgehenden Gefährdungen zu ermitteln und dabei ebenso die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Die im Anhang 2 der DGUV Regel 109-009 (bisher BGR 157) "Fahrzeug-Instandhaltung" www.dguv.de/publikationen für Fahrzeugwaschanlagen genannten Prüffristen sind dabei zu berücksichtigen. Näheres zu Prüfungen ist auch der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358