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, "dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und2. in bestimmten Zeitabständen.Weitere Erläuterungen zur elektrischen Prüfung können Sie der DGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" entnehmen. Dort wird eine wiederkehrende Prüfung von Häckslern alle 12 Monate empfohlen. Hinweise:Als ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:"5.4.1. Prüfungen Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
erforderlich? "Vor jeder Inbetriebnahme muss am Stromerzeuger eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen. Zusätzlich muss an Stromerzeugern der Ausführung „C“ nach dieser DGUV Information die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten festgestellt werden." Frage 2: Wer darf die Prüfungen durchführen? "Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
Eine Definition für den Begriff "Anbaugeräte" findet sich weder in der DGUV Vorschrift 68, der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 noch in der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler". Auf der Seite des Arbeitsgebiet Flurförderzeuge der DGUV findet sich ebenfalls keine Erläuterung.In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird in Artikel 2 Buchstabe b) ausgeführt:"...auswechselba ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
1 muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Kriterien für die Festlegung von Prüffristen sind insbesondere: Einsatzbedingungen (Art der Benutzung/Beanspruchung, Häufigkeit und Dauer der Benutzung, Qualifikation der Beschäftigten usw.), unter denen das Arbeitsmittel verwendet wird,Herstellerhinweise ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung).Nach § 5 BetrSichV darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind und die keine Mängel aufweisen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet." In § 5 wird festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen hat.Die Prüfungsanforderungen werden in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 näher erläutert. Da es sich bei einem Spannungsprüfer weder um ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel noch um ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42815
Prüfungen festgelegt. Ziel der Prüfungen ist dabei immer die Feststellung des sicherheitstechnischen Zustandes des verwendeten Arbeitsmittels zum Zeitpunkt der Prüfung in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen sowie seine entsprechende Instandsetzung bzw. Nachrüstung.Prüfungen der v. b. fahrbaren Arbeitsbühnen nach dem jeweiligen Aufbau können die wiederkehrenden Prüfungen ersetzen, wenn der Rahmen ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung/ sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Sofern an Schnittstellen die aus Wechselwirkungen resultierenden Einflüsse berücksichtigt werden, können Druckanlagen entkoppelt voneinander betrachtet werden. Insofern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die gesamte Druckanlage einschließlich der Gasregler zu betrachten. Die Frage, wer in welchen Abständen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
vorgesehen. Grundsätzlich muss die festgelegte Prüfung und der Umfang der Prüfung an dem konkreten Arbeitsmittel vorgenommen werden. Für die Prüfungen entsprechend § 3 Abs. 6 BetrSichV ist Form und Inhalt der Aufzeichnungen durch den Arbeitgeber festzulegen, da für diese Prüfungen die Dokumentation von Details (Prüfprototkoll oder -bescheinigung) nicht explizit gefordert ist. Konkretisierungen ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
und unterliegen somit der Arbeitsstättenverordnung. Da die ArbStättV allerdings keine Anforderungen an die Prüfung dieser Einrichtungen stellt, sind auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 6) heranzuziehen. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen danach in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Auf Laboratorien, in denen nach chemischen ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen auf Betriebssicherheit zu ermitteln und festzulegen. Diese sind so festzulegen, dass die Fahrzeuge bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Abs. 6 Satz 3 BetrSichV). Ergibt die Prüfung, dass ein Fahrzeug nicht bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen.Fahrzeuge ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210