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Bei der Begrifflichkeit "Schäden verursachenden Einflüssen" aus § 14 BetrSichV handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ist. Es sind hier nur Schäden verursachende Einflüsse gemeint, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Hintergrund ist die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgende ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Sogenannte Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden durch die VDI Richtlinie VDI 2510 "Fahrerlose Transportsysteme" ebenso wie Flurförderzeuge oder Krane der Fördertechnik zugeordnet und dienen dem innerbetrieblichen Materialtransport. Diese Systeme werden zwar automatisch gesteuert, jedoch wird der Fahrweg der Transportfahrzeuge vom Menschen vorgegeben. In Bezug auf die Betriebssicherheitsverordn ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
für Arbeitsmittel nach einer Ortsveränderung ergeben: "Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.1 BetrSichV) "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
"Lagereinrichtungen und -geräte" möchten wir in diesem Zusammenhang hinweisen. Insbesondere möchten wir folgende FAQ hervorheben:"Frage:Welche Regale sind zu prüfen?Antwort:Die Pflicht zur Prüfung von Regalen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 und Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Prüfung vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln In § 14 Abs. 1 BetrSichV geht es um die Prüfung ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Bei dem Flipchart handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels ist im § 14 BetrSichV geregelt. In Bezug auf Ihre Fragestellung ist § 14 Abs.2 BetrSichV relevant: "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung etc.).Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d.h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Dies kann je nach Prüfaufgabe ein unterwiesener Beschäftigter sein oder ein Sachkundiger. Prüfverpflichtungen ergeben sich u.a. aus § 14 der BetrSichV. Als Prüfperson ist dann eine befähigte ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
§ 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden.Konkretisierungen sind den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", zu entnehmen.Auf die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" und die DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
werden.Insbesondere ist ein Nachweis über die letzte wiederkehrende Prüfung am Betriebsort vorzuhalten, soweit diese gemäß BetrSichV vorgeschrieben ist (§ 14 Abs. 7 und § 17 Abs. 1 BetrSichV).Im Falle der zur Verfügungstellung eines Produkts durch Vermietung entspricht die wiederholte Vermietung des Produkts nicht einem neuen Inverkehrbringen. Zur Verwendung eines gebrauchten Produktes durch den Arbeitgeber siehe ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
wird in der DGUV Information 203-049 auf Seite 14 für Messgeräte im Labor eine Prüffrist von 12 Monaten genannt. Sofern die Betriebsanleitung des Herstellers nichts anderes aussagt, kann diese Prüffrist angesetzt werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
von den Montagebedingungen abhängt (z. B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person die ordnungsgemäße Montage und die sicherer Funktion prüfen. Gleiches gilt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und Arbeitsmittel, an denen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können (vergl. § 14 BetrSichV). Als Prüfperson ist dann eine befähigte Person ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
der Notwendigkeit zur Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung des gesamten betreffenden batterieelektrischen Arbeitsmittels gemäß § 14 (2) BetrSichV aufgrund schädigender Einflüsse, bleibt unabhängig von der zuvor genannten Kontrolle, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV insbesondere unter Berücksichtigung der Nr. 3.1 TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ bestehen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
und Dokumentation der Prüfungen sind in DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ enthalten.Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird in DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben.Nach § 14 BetrSichV muss ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989