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Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 4916
von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) nicht vorgeschrieben. Um den Unternehmer zu unterstützen, werden von einzelnen Berufsgenossenschaften und Flurförderzeug-Fahrschulen speziell gestaltete Fahrerausweise für Flurförderzeuge herausgegeben ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 36 "Personentransport" im Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 42759
In der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" ist hierzu unter dem Punkt 5.1.2 ff folgendes nachzulesen:"5.1.2 AufsichtführenderFür die einwandfreie Durchführung des Betriebes hat der Unternehmer einen Aufsichtführenden zu bestimmen; auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist dieser zu benennen.Aufsichtführender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42800
organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.Nach § 26 „Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge" gilt Folgendes:„(1) Der Unternehmer hat, sofern Versicherte mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen zu Arbeiten an hochgelegenen Stellen auf- oder abwärts fahren sollen, Flurförderzeuge mit ausreichender Tragfähigkeit und einer Arbeitsbühne zur Verfügung ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
Hierzu ist unter der Nummer 3.2 Beschäftigungsbeschränkungen der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26 Folgendes nachzulesen:"3.2.1 Unternehmer darf mit schweißtechnischen Arbeiten nur Versicherte beschäftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sind.3.2.2 Abweichend von Abschnitt 3.2.1 dürfen Jugendliche beschäftigt werden, soweit1 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 43581
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
,in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind undihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.Die DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" führt in Kap. 5.3 aus:"Anforderungen ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
Schweißarbeiten auf Grund der Gefährlichkeit der Arbeiten eines Schweißerlaubnisscheins, der durch den verantwortlichen Arbeitgeber / Unternehmer ausgestellt wird (Siehe Ziffer 7.2.2 der DGUV Information 209-011 - "Gasschweißen"). Ein Beispiel für eine Schweißerlaubnis wird im Kapitel 10 Anhang dieser DGUV Information angeboten. Auch diese Notwendigkeit muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 3670
beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden. D. h. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Unternehmer hat für Lagereinrichtungen und -geräte anhand der Aufbau- und Betriebsanleitungen des Herstellers Betriebsanweisungen zu erstellen und den Versicherten bekannt zu geben. (Abschnitt ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein. Hierfür ist das berufsgenossenschaftliche Regelwerk heranzuziehen.Vielfach bedürfen Schweißarbeiten auf Grund der Gefährlichkeit der Arbeiten eines Schweißerlaubnisscheins, der durch den verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Unternehmer ausgestellt wird. Das Beispiel für eine Schweißerlaubnis wird unter Anhang 1 ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 18407
grundsätzlich zulässig ist, diese Arbeiten mittels Flurförderzeug auszuführen. Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 68 darf "der Unternehmer Flurförderzeuge mit Arbeitsbühne nur einsetzen, wenn zwischen dem Fahrer und den Personen auf der Arbeitsbühne eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit besteht".In der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" ist unter dem Punkt ...
Stand: 15.05.2020
Dialog: 6068
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
nachzulesen, dass der Unternehmer Versicherte mit gefährlichen Forstarbeiten nur beschäftigen darf, wenn festgestellt ist, dass keine körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen, durch die sie sich selbst oder andere Versicherte besonderen Gefahren aussetzen. In der Durchführungsanweisung zu § 1 kann nachgelesen werden, dass gefährliche Forstarbeiten insbesondere u. a. Arbeiten mit Motorsägen ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409