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In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
In Bezug auf die „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ gibt die „Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)“ konkrete Handlungsempfehlungen. Danach wird unter Punkt 3.3.3 „Ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen“ mindestens die Anforderung eines Blutbildes (inklusive Differenzialblutbild ...
Stand: 19.03.2015
Dialog: 23369
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Ja, diese ergibt sich aus Teil 4 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;und (2) Angebotsvorsorge bei:2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;"Hinweis:Auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43446
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“ Die Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 42671
werden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 („Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“) konkretisiert.Unter 3.1 ist dort aufgeführt: „Die erste Vorsorge muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.“. Die Teilnahme an der „Pflichtvorsorge“ ist eine Bedingung für die Aufnahme Ihrer als gefährdend eingestuften Tätigkeit. Sie kann nicht erst ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt." Eine Angebotsuntersuchung fällt unter die arbeitsmedizinische Vorsorge (s. § 2 (3) ArbMeddVV: "Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden muss." ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.Arbeitsmedizinische Vorsorge müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als Angebotsvorsorge anbieten, wenn der untere Auslösewert von LEX,8h = 80 dB(A) oder LC,peak = 135 dB(C) überschritten wurde.Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin regelmäßig als Pflichtvorsorge veranlasst werden, wenn bei einer Lärmexposition der obere Auslösewert von LEX ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einfließen."Fazit:Grundsätzlich spricht, das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt, nichts gegen die Übernahme von Erkenntnissen bzw. Informationen ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42470
nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und ggf. beweisen. Wunschvorsorge ist also nicht auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt. Deshalb gibt es in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auch keinen abschließenden Katalog mit Wunschvorsorgeanlässen ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
arbeitsmedizinischen Vorsorge geklärt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arzt hat sie dem Beschäftigten im Rahmen der Vorsorge anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ist und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Der die Vorsorge durchführende Arzt muss dies im Einzelfall prüfen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, muss ein Impfangebot ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
von arbeitsmedizinischer Vorsorge") konkretisiert die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR konkretisierten Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, so muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten.Gemäß Ziffer 3 ("Form des Angebotes ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
zu veranlassen. Die arbeitmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat. Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit der/des Beschäftigten veranlasst werden. Wenn der Umgang mit den Gästekindern des Hotels vergleichbar ist mit dem Umgang mit Kindern in einer Kindertagesstätte, sollte auch eine vergleichbare Vorsorge stattfinden.Für Kindertagesstätten sind, in Bezug auf die Infektionsgefährdungen, beispielsweise ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 44002