Ergebnisse 1 bis 20 von 31 Treffern
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen stattgefunden ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbeitg ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angeboten. ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
nach Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner benötigen Zeit, um beurteilen zu können, ob Beschäftigte vor allem durch Infektionserreger besonders gefährdet sind. Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmedizinern oder an Polikliniken arbeitsmedizinischer Institute der Universitäten sind Vorsorgetermine oftmals auch kurzfristig möglich. Hierfür benötigen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
der arbeitsmedizinischen Vorsorge und − die ärztliche Beurteilung, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt ist. Weitere Angaben, zum Beispiel zum Befund oder zu Diagnosen, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Sie unterliegen (umfassend) der ärztlichen Schweigepflicht. Nähere Ausführungen enthält die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Regel ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 43916
die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Arzt oder die Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV hat diese AMR als den Stand der Arbeitsmedizin ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
aus den Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für die beauftragte Ärztin/ den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes klären, ob die v. g. Grundsätze ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
. Die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) „Wunschvorsorge“ beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; abrufbar als Broschüre mit der Artikelnummer A458 unter www.bmas.de) ."Hinweis:Auf die Informationen der Broschüre A458 des BMAS möchten wir gesondert hinweisen. Insbesondere die Nummer 1. Zugangswege zur Wunschvorsorge enthält ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
. an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge orientieren. Rechtlich bindend sind diese jedoch nicht, sie stellen den "Stand der Technik der Arbeitsmedizin" dar. Jede Vorsorgemaßnahme bleibt jedoch immer ein Individualfall, der im Verantwortungsbereich des durchführenden Betriebsarztes liegt.Siehe auch die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen:https://www.dguv.de/de/praevention/themen ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
/coronavirus aktuelle Informationen zum Coronavirus.Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie beim Robert Koch Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
. Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Diese geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
haben. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.In der arbeitsmedizinische Empfehlung zum Thema Delegation des BMAS wird unter der Überschrift "Was ist bei Delegation zu beachten?" Folgendes ausgeführt:"(...)b) Personen mit anderer Qualifikation Verfügen anders qualifizierte Personen nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648
ist nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen. Für Tätigkeiten, die den Umgang mit Gefahrstoffen beinhalten, wie z.B. bestimmten (Ratten-)Giften, ist gemäß Anhang der ArbMedVV eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge vorgeschrieben, die von einer Ärztin/einem Arzt durchgeführt wird, der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung ...
Stand: 27.08.2025
Dialog: 4305
"Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" getroffenen Regelungen als allgemein anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin bis auf weiteres anzuwenden. Zum Verhältnis der Regelungen der ArbMedVV und den Untersuchungsgrundsätzen der DGUV verweisen wir auf die Informationsbroschüre des BMAS insbesondere Ziff. 2.12.Auf die Informationen des Merkblattes ''Gesetzliche ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615