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Beschäftigten,arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. In der amtlichen Begründung zum Arbeitsschutzgesetz wird hierzu ausgeführt:"Mit der Definition des Begriffs ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme, die sich wesentlich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ableitet.In der beschriebenen Pflegeeinrichtung sind Indexpatienten mit Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) nicht bekannt. Nach Gefährdungsbeurteilung ergibt sich keine "erhöhte" Verletzungsgefahr oder Infektionsgefahr hinsichtlich HBV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV enthält keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff. Sie gilt gemäß § 1 Abs.2 ArbMedVV im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Beschäftigte im Sinne des ArbSchG sind (§ 2 Abs.2 ArbSchG): "1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
kann. Hierbei wird zwischen Pflicht- (§ 4), Angebots- (§ 5) und Wunschvorsorge (§ 5a) unterschieden. Die Vorgaben zur Veranlassung von Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge werden im Anhang zur ArbMedVV geregelt. Eine generelle Aussage ist ohne Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse nicht zu treffen, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Gegensatz ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
G 26 Atemschutzgeräte (DGUV Information 240-260; bisher: BGI/GUV-I 504-26) konkretisiert die ArbMedVV. Dort wird bestimmt, dass für Nachuntersuchungen in der Regel die folgenden Fristen gelten: Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten Personen über 50 Jahre: Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
, hat der Arbeitgeber vor Aufnahme dieser Tätigkeiten und in regelmäßigen Abständen für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge auf der Grundlage der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) zu sorgen. Vorsorgeanlässe, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 4, 5 und 8 Biostoffverordnung zu ermitteln und dokumentieren sind, sind dem Anhang Teil 2 der ArbMedVV zu entnehmen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Ve ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäß § 618 BGB, § 62 HGB i.V.m. § 5 ArbStättV verpflichtet, einen solchen zu gewährleisten. Die Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten führt dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer zwar nicht unbedingt ein generelles Rauchverbot für seinen Betrieb ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
mehr! Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte ist folgendermaßen: Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20*1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min). Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
eine Pflichtvorsorge (§ 5 ArbMedVV) bzw. eine Angebotsvorsorge (§ 6 ArbMedVV) erforderlich ist. Daneben gibt es gemäß § 5a ArbMedVV noch die Wunschvorsorge auf Wunsch des Beschäftigten.Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben.Siehe hierzu § 3 Abs.1 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
. eine Angebotsvorsorge erforderlich ist. Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben. Auf § 3 Abs.1 ArbMedVV und § 11 ArbSchG verweisen wir. ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.(2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.(3) (weggefallen)"Zu der Angebotsvorsorge wird in § 5 der ArbMedVV ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob ...
Stand: 06.02.2017
Dialog: 28475
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), mit Anhang. Die ArbMedVV lässt sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz, unberührt.Zur ArbMedVV sind Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bekanntgegeben worden.Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
nach § 6 GefStoffV durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Um die Gesundheit und die Sicherheit der Studierenden bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu ergreifen.Das Arbeitsschutzgesetz ist gesetzliche Grundlage für die GefStoffV. Nach § 11 ArbSchG hat ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar." ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 42671