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nach Gefährdungsbeurteilung ggfs. in Gruppe 2"In Teil 4 der des Anhanges der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:(2) Angebotsvorsorge bei:...2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;..."Somit ist eine Angebotvorsorge anzubieten. Wie in § 5 Absatz 1 ArbMedVV nachzulesen ist, muss Angebotsvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42362
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar." ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 42671
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV enthält keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff. Sie gilt gemäß § 1 Abs.2 ArbMedVV im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Beschäftigte im Sinne des ArbSchG sind (§ 2 Abs.2 ArbSchG): "1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
, welches grundsätzlich zur Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge führt, unterschritten wird. Diese Fälle werden dann von der Wunschvorsorge erfasst.Durch die AMR Nr. 11.1 ("Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B") werden Ausnahmen von der Veranlassung von Pflichtvorsorge bzw. dem Angebot ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
) Die zuständige Behörde kann für Ärzte oder Ärztinnen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. ein HNO-Arzt die G20 (Lärm)-Untersuchung vornehmen und eine Stellungnahme abgeben kann. Abschließend muss allerdings ein Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 ArbMedVV die Beurteilung vornehmen. Der Absatz 2 bleibt ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Nach dem Anhang der ArbMedVV, Teil 2 (1) ist Pflichtvorsorge bei unter der Ziffer 3 nachgehend aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich. Hier finden sich unter 3 g Tätigkeiten "... in Notfall- und Rettungsdiensten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten ...
Stand: 22.07.2015
Dialog: 24364
oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."§ 6 Abs. 2 ArbMedVV erläutert zum Biomonitoring (dies ist z. B. die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Stoffwechselprodukten im biologischen Material, d. h. Blut oder Urin):"(2) Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
mit physikalischen Einwirkungen" Absatz 1 des Anhangs der ArbMeddVV gilt:Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können;2.Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (– 25 °Celsius und kälter);Nähere Erläuterungen, wann es sich um eine Tätigkeit mit extremer Hitzebelastung handelt, können der AMR Nr. 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
Muss bei Studierenden während der praktischen Studienphase bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden?Ja. Studierende stehen nach § 2 Abs.9 BioStoffV den Beschäftigten gleich und fallen somit in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung (BioStoffV). Bei Studierenden in der Pflegeausbildung, die Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798