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Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
wieder durchgeführt werden soll. Der Arzt/die Ärztin berät den Beschäftigten oder die Beschäftigte zum Ergebnis der Vorsorge sowie den erhobenen Befunden, auf seinen/ihren Wunsch hin erhält er/sie das Ergebnis der Vorsorge (§ 6 Abs.3 ArbMedVV).Eine gesundheitliche (Un-)bedenklichkeit wird nicht bescheinigt. Im Falle einer sog. Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
(ArbSchG). Wegen des toxischen Potenzials von PCB ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung anzuraten, Beschäftige mit einer Exposition gegenüber PCB im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beraten und ggf. zu untersuchen. Empfehlungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge enthält Anhang 4. Es sollten entsprechende betriebliche Vereinbarungen getroffen und ggf ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
an der konkreten Arbeitsstelle Tätigkeiten ausüben, die im Anhang Teile 1 bis 4 der ArbMedVV aufgeführt sind, und somit eine Exposition möglich ist, die den Expositionsbedingungen im Anhang ArbmedVV entspricht. Pflichtvorsorgen sind z.B. notwendig bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a Anhang ArbmedVV). Eine Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst bzw. angeboten werden muss.Nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können.(4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten nach § 11 ArbSchG bzw. § 5a ArbMedVV arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen, sofern ein Gesundheits-schaden im Zusammenhang mit der Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (Wunschvorsorge)."Eine Verteilung des Beurteilungspegel findet sich hier nicht.In ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
die folgenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen relevant:Pflichtvorsorge bei nicht gezielten Tätigkeiten in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu Kindern hinsichtlich Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus oder Varizella-Zoster-Virus (VZV) (Anhang Teil 2 (1) Nr.3 f der ArbMedVV)Entsprechend § 5 Abs. 2 der ArbMedVV muss ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 44002
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
) Die zuständige Behörde kann für Ärzte oder Ärztinnen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. ein HNO-Arzt die G20 (Lärm)-Untersuchung vornehmen und eine Stellungnahme abgeben kann. Abschließend muss allerdings ein Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 ArbMedVV die Beurteilung vornehmen. Der Absatz 2 bleibt ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 42757
. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.(...)"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen auch nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Abs. 1 FeV). Das gilt gleichermaßen für Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, Krankenwagen u.v.m. Für das Führen der Einsatzfahrzeuge ist, ebenso ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721