Ergebnisse 41 bis 60 von 112 Treffern
dem Stoff zu vererbbaren Schäden führen kann. Auch ist es hautsensibilisierend.Seit 1. Mai 2015 gibt es gemäß der REACH –Verordnung ein Verkehrsverbot für alle Ledererzeugnisse, die mit Haut in Kontakt kommen, wenn der Chrom-VI-Gehalt mehr als 3 mg/kg beträgt (in Deutschland ist das in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt). Neben dem Chrom gibt es noch andere Gefahrstoffe im Leder - abhängig davon ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Nach § 10 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt:"(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit1.die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und2.unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
und Gesundheit von Frau und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine Schwangere, Stillende oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, unabhängig davon, ob derzeit eine schwangere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Die konkrete Antwort auf Ihre Frage, ob Frühdienste verrichtet werden dürfen, findet sich im § 5 MuSchG, wonach eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
zu veranlassen..2. Arten von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter Nach dem Mutterschutzgesetz gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen ergeben sich ebenfalls aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Beschäftigungsverbote sind im Abschnitt 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt und greifen dann, wenn die nach Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 MuSchG vom Arbeitgeber ergriffenen Schutzmaßnahmen keinen effektiven Schutz für Mutter und Kind darstellen (vergl. § 9 MuSchG).Im vorliegenden Fall könnte zunächst an § 11 Abs. 5 Nr. 1 (Arbeiten mit Lasten von mehr als 5 bzw. 10 Kg), Nr. 3 (ständiges Stehen) MuSchG ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
- Mutterschutzgesetz und im § 18 BEEG geregelt. Nach dem Mutterschutzgesetz ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Nach dem BEEG darf der Arbeitgeber ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
Jahren nach dem letzten Eintrag.Die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Gefährdungsbeurteilung bleibt davon unberührt. ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
nicht möglich.Grundsätzlich gilt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vor Aufnahme der Beschäftigung.Im Rahmen der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit der des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bereits vor Eintritt eines Schwangerschaftsfalls die Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder deren Kind ausgesetzt ist oder sein kann, zu prüfen und die erforderlichen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
Für Nordrhein-Westfalen ist in diesem Zusammenhang die "Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen" relevant (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW). Im § 3 dieser Verordnung sind die Vorschriften ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
durch die Steharbeit festgestellt wurde.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist er verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704