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). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
(§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
muss (§ 10 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge (vgl. § 13 MuSchG) veranlassen:1. Umgestaltung des Arbeitsplatzes2. Arbeitsplatzwechsel3 ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
Risikobeurteilung ist es, alle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden Mutter und der des Kindes im Mutterleib sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen.Nach § 14 Abs. 2 und 3 des MuSchG hat der Arbeitgeber die werdende oder stillende Mutter und alle bei ihm beschäftigten Personen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
der für die Unfallversicherung relevanten Regeln und Informationen werden von der DGUV angeboten, beispielsweise:- DGUV Information 213-039 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen"- DGUV Information 213-026 "Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum"- DGUV Information 202-008 "Unfallversicherung für Studierende"- DGUV Information 202-073 "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen" .Hinweise:1. Sofern ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
auftreten können, beurteilt werden. Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3 ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
. Er ist verpflichtet, eine schwangere Arbeitnehmerin im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz zu beschäftigen.Ist auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder zumutbar, so darf die Frau solange nicht beschäftigt werden, wie es zum Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist. Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3 ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704