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Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
" zu veranlassen ist, denen "in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern" nachgegangen wird und den "regelmäßigen direkten Kontakt zu Kindern" umfassen. Dort genante biologische Arbeitsstoffe, hinsichtlich derer untersucht werden muss, sind Bordetella pertussis, das Masern-, Mumps, Röteln- und Varizella-Zoster-Virus.Das heißt konkret, dass für Beschäftigte in Einrichtungen der vorschulischen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
, die sich negativ auf Schwangere (§ 11 MuSchG) oder Stillende (§ 12 MuSchG) sowie das Kind auswirken können und somit grundsätzlich unzulässig sind.Unter die unzulässigen Tätigkeiten fällt unter anderem der Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppen 2 und höher, soweit dieser eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das Kind darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Der Mutterschutz schwangerer Beamtinnen richtet sich nach speziellen beamtenrechtlichen Regelungen, die ähnlich denen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind. Die für Sie zutreffende Verordnung erhalten Sie über Ihren Dienstherrn.Um Gesundheit von Mutter und Kind zu wahren, legt das Mutterschutzgesetz generelle Beschäftigungsverbote fest. Diese Beschäftigungsverbote gelten unmittelbar für alle ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
erfolgt über Tröpfchen und über direkten engen körperlichen Kontakt. Insbesondere der enge körperliche Kontakt beim Stillen begünstigt dann die Virusübertragung von der Mutter auf das Kind. Die mögliche Virusausscheidung in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung. Besonders gefährlich ist insbesondere die Erkrankung der Kleinkinder unter 12 Monaten.Impfung:Die Grundimmunisierung der Kinder gegen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
sein. Die mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall Einzelheiten zur Freistellung zum Stillen anordnen (§ 29 Abs.3 Nr.3 MuSchG).Im Leitfaden zum Mutterschutz wird hierzu unter Kapitel 2.4 ausgeführt:"Kehren Sie nach der Geburt Ihres Kindes (nach dem Ende der Schutzfristen oder nach dem Ende Ihrer Elternzeit) in Ihre Beschäftigung zurück, während Sie noch stillen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
der unverantwortbaren Gefährdung wird im § 9 Abs.2 definiert. In der Gesetzesbegründung zum Mutterschutzgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8963) findet sich hierzu folgende Erläuterung:"Der mutterschutzrechtliche Begriff der unverantwortbaren Gefährdung lässt sich wie folgt umschreiben: Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass die schwangere oder stillende Frau und das ungeborene oder gestillte Kind ...
Stand: 07.02.2018
Dialog: 42195
Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
zu treffen.Es hat sich in der Praxis bewährt, dass die werdende Mutter bei der Beurteilung beteiligt wird. Unterstützt wird der Dienstherr bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Personalvertretung.Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
eintritt und als auch der mögliche gesundheitliche Schaden gering, so ist nicht von einer unverantwortbaren Gefährdung auszugehen.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Bei der Betreuung von Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Für nicht immune Schwangere ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) gefährlich. Die Infektion des Kindes kann zu jeder Zeit während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung erfolgen. Es findet keine 1:1 Übertragung statt, sondern nur 1 % der Embryos bzw. der Feten werden in der Gebärmutter infiziert. Davon kommen rund 10-20% mit Schädigungen zur Welt, der Rest ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Sie oder er darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung ist für die Frau ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Beim fliegenden Personal ist die äußere Exposition maßgeblich und wird erfasst. Eine Gefährdung des Kindes durch die Muttermilch ist hierbei auszuschließen. Daher ist es auch folgerichtig, dass der Gesetzgeber im neuen Strahlenschutzrecht (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) für stillendes Flugpersonal keine Regelungen getroffen hat, obwohl der Schutz von Schwangeren und stillendem ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42740
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
sind:Die Fortdauer der Beschäftigung muss für Mutter oder Kind gesundheitsgefährdend sein (die konkrete Arbeit bzw. der Arbeitsplatz an sich sind indes nicht gesundheitsgefährdend)Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren (d. h. Konstitution bzw. Gesundheitszustand)Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
(ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung).Die Gefährdungsbeurteilung muss somit bereits bei Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und auch erforderliche Schutzmaßnahmen für eventuell werdende Mütter beinhalten. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Solange die Aufsichtsbehörde den Antrag nicht ablehnt ist eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr möglich. Die Beschäftigung einer schwangeren Frau zwischen 22 und 6 Uhr ist verboten.Nach § 6 MuSchG darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Er ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896