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Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
oder Stehen schwer schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss. Entsprechend der DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“ werden folgende Kältebereiche unterschieden: Kältebereich ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Elterngeldstelle beantworten. Den späteren Entbindungstermin müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, denn der Mutterschutz kann nur sechs Wochen vor dem errechneten Termin angetreten werden. Wenn Sie die berufliche Situation sehr belastet, sollten Sie mit Ihrem Frauenarzt besprechen, ob in Ihrem Fall ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG in Frage kommt.Weitere Hinweise zum Mutterschutz finden ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.Gemäß § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung kann auch mündlic ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
- und den Personalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei der Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind besteht. Es soll also eine gesunde Schwangere schützen, auf Grund der Tätigkeit krank zu werden. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei in direktem ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Bei den Beschäftigungsverboten wird zwischen generelle Beschäftigungsverboten und individuellen ärztlichen Beschäftigungsverboten unterschieden. Individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 16 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
ein ärztliches Beschäftigungsverbot in Frage (§ 16 MuSchG). ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
gesundheitlichen Probleme in Verbindung mit der Schwangerschaft empfehlen wir mit einem Arzt/einer Ärztin zu klären, ob für die angesprochene Außendiensttätigkeit ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 MuSchG in Betracht kommt. ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vors ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz Forschungsbericht 716). Entsprechend der DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“ werden folgende Kältebereiche unterschieden:Kältebereich Lufttemperatur in ° CI Kühler Bereich von + 15 bis + 10II Leicht kalter ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
zu veranlassen..2. Arten von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter Nach dem Mutterschutzgesetz gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen ergeben sich ebenfalls aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.RötelnBei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden (§ 16 Abs,1 Satz 1 BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Da Sie Ihre Elternzeit nach der Mutterschutzfrist nehmen werden, ist der Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt zu stellen. Es ist anzuraten, die Anmeldung der Elternzeit von der Arbeitgeberseite ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Fazit:Auch wenn Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass eine Freistellung der werdenden Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes erforderlich ist, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft informieren. Gleiches gilt, falls ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs.1 MuSchG ...
Stand: 03.09.2025
Dialog: 29270
, eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Frau oder ihr Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte. Dabei muss ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts bestehen.Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 oder 2 MuSchG) berücksichtigen. Der Umfang, die Art der Gefährdung und die Dauer ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211