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auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten. Wichtig dabei ist z. B. die Art, Häufigkeit, und Intensität des Kinderkontakts etc. zu bewerten. Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen ( z. B. Betriebsarzt ) durchgeführt werden. Falls der Arbeitgeber selbst nicht fachkundig ist, so muss er sich fachkundig, also von dem Betriebsarzt, beraten lassen, was offensichtlich in diesem Fall auch geschehen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
. Von der CMV sind eher Frühgeborene bedroht. Für eine Infektion sind enge und häufige Körperkontakte erforderlich, weil das Virus labil ist.Ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht erforderlich. Die Erzieherin darf weiterarbeiten, wenn folgendes beachtet wird:- intensive Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner/in- konsequente Expositionsprophylaxe- wenn möglich, keinen Umgang ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Die mutterschutzrechtliche Informations- bzw. Unterweisungspflicht ist nachfolgend erläutert. Spezielle Altersgrenzen gibt es diesbezüglich nicht.Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schut ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
dies vom Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden (siehe § 10 des Mutterschutzgesetzes - MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird der Arbeitgeber von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
und Arbeitsmedizin (BAUA) „Arbeitsplätze mit Bleiexposition - Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung mit Blick auf den Mutterschutz“ vom Juni 2023 finden Sie entsprechende Erläuterungen. ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.".Dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen keine Arbeitgeberpflichten. Sie sind somit auch nicht verantwortlich für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung nötiger Maßnahmen!Betriebsarzt und Fachkraft ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Der Arbeitgeber hat die Information in geeigneter Form bekanntzugeben - beispielsweise mündlich, in einer Betriebsversammlung, schriftlich, per E-Mail, durch einen Aushang im Betrieb oder im Intranet. Die Information kann zusammen mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
nach mutterschutzrechtlicher Vorgabe allgemein nicht mit stechenden, schneidenden Instrumenten/Geräten arbeiten dürfen, ist somit die Gabe jeglicher Injektionen untersagt.Es ist notwendig, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes durchzuführen, um die genauen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. Bei einer Gefährdung sollten auch die Schutzmaßnahmen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
Mitarbeiterin durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass er die beratende Unterstützung seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt nehmen sollte. Dabei sind die konkreten Arbeitsbedingungen zu bewerten, z. B.:Arbeitswege (z. B. Tragen von Ausrüstung, Witterung)Arbeitsumfeld (z. B. hygienische Bedingungen in Privathaushalten)Körperhaltung (z. B. langes Knien, Bücken ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Diese Beurteilung sollte der Arbeitgeber/Dienstherr mit Unterstützung einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vornehmen.Grundlegende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutzAuf die Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
des Arbeitsplatzes und der Arbeitsplatzbedingungen vorzunehmen. Diese Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützt.Weitere Informationen zum Mutterschutz allgemein finden Sie hier.Auf den Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876