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Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Wie Sie der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie NRW) entnehmen können, gelten Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m3 Luft als langfristig tolerierbar. Hierbei werden keine geschlechtsspezifischen oder stoffspezifischen Unterschiede gemacht. Daher ist in diesen Fällen eine Beschäftigung schwangerer und stillender Mütter e ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42851
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden od ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
kann sich Ihr Arbeitgeber strafbar machen (Abschnitt 6 MuSchG). Verlangt Ihr Arbeitgeber weiterhin von Ihnen, dass Sie gesetzlich verbotene Arbeiten durchführen, steht Ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht (d. h. die Ablehnung dieser Arbeiten) zu. Gegen eventuell hierauf erfolgende Repressalien (Kündigung) sind Sie nach § 17 MuSchG geschützt.Nadelstichverletzungen sind auch Ursache für einen Großteil der beruflich ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen leisten darf. Entsprechende Anfragen sollten direkt an eine entsprechend autorisierte Stelle (Fachanwalt, gesetzliche Krankenversicherung o.ä.) gerichtet werden. ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt.Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt bis zum Eintritt der gesetzlichen Schutzfristen) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind: Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden oder Begrenzung der Arbeit auf ausschließlich sitzende Tätigkeit.B. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
mit Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel ...) persönliche Schutzausrüstung, z. B. geeignete Handschuhe tragen. Die üblichen Hygienevorschriften sind konsequent zu befolgen, wie z.B. die Handdesinfektion vor den Mahlzeiten.Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen...3.sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreit ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
für Arbeitsrecht wenden.Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz.Hinweis:Die Arbeitsgerichte bieten teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin. ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Beim fliegenden Personal ist die äußere Exposition maßgeblich und wird erfasst. Eine Gefährdung des Kindes durch die Muttermilch ist hierbei auszuschließen. Daher ist es auch folgerichtig, dass der Gesetzgeber im neuen Strahlenschutzrecht (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) für stillendes Flugpersonal keine Regelungen getroffen hat, obwohl der Schutz von Schwangeren und stillendem ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42740
Etwa 80-88 % der weltweiten Lederproduktion stammt aus Gerbstoffverfahren mit Chromsalzen. Diese sogenannten Chromgerbung erfolgt heutzutage mit Chrom (III)-Salzen, insbesondere bei der Lederherstellung für die Bekleidungsindustrie. Die Verwendung von Chrom (III)-Salzen gilt als gesundheitlich unbedenklich. Leider kann bei der Gerbung aus den Chrom-III-Verbindungen das gesundheitsschädliche Chrom- ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Falls die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 10 Mutterschutzgesetz) ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen (§ 13 Mutterschutzgesetz) :1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
kann der Arbeitgeber das Teilzeitverlangen ablehnen, sofern dringende betriebliche Gründe Ihrem Teilzeitanspruch entgegenstehen. Hierbei muss es sich um sehr wichtige, objektiv nachvollziehbare Gründe handeln. Die Ablehnung muss auf Umstände beruhen, die mit Ihrer Arbeitszeitverringerung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Z. B. der Arbeitsplatz ist für eine Verringerung nicht geeignet, da die Arbeit ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711