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gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
- mittelschwere Arbeiten: 26 °C Relative Luftfeuchtigkeit über 60 %: leichte Arbeiten: 28 °C - mittelschwere Arbeiten: 24 °CEs handelt sich um Durchschnittwerte, die nur gelegentlich für wenige Minuten (< 5 Minuten) überschritten werden dürfen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass betriebstechnisch unvermeidbare Wärmestrahlung nicht in unzuträglichem Ausmaß auf die werdende und stillende Mutter einwirkt.Zum ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
abgesehen) etwa zwischen 40% und 70%. Ihr Arbeitgeber muss deshalb in der vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG in Verbindung mit § 10 MuSchG) prüfen und festlegen, wie eine entsprechende Luftfeuchtigkeit gewährleistet werden kann.Direkte Hilfe bekommen Sie von Ihrem Betriebsarzt oder der Sicherheitsfachkraft. ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
Beschäftigungsverbote und –beschränkungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einzuhalten. Diese sind in § 11 Abs. 2 MuSchG zu finden. HAV ist in die Risikogruppe 2 eingestuft.5.) Kommt es infolge einer beruflich während der Schwangerschaft erworbenen Infektion zu einer intrauterinen Infektion bzw. zu einem Gesundheitsschaden der Leibesfrucht, so ist eine Entschädigung des Kindes nach § 12 SGB VII in Betracht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
von Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich 10 kg Gewicht.Arbeiten, die erhebliches Strecken, Beugen, dauerndes Hocken oder eine gebückte Haltung (Zwangshaltung) erfordern.Arbeiten, die mit erhöhten Unfall- und Sturzgefahren verbunden sind.Akkord- und Fließarbeiten.Arbeitszeiten von täglich mehr als 8 ½ Stunden oder 90 Stunden in der Doppelwoche (für Frauen unter 18 Jahre gelten 8 Stunden täglich bzw ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
or electrocoagulation: detection and protection. J Am Acad Dermatol 1989; 21,1: 41-9.[4]Kashima H.K.; Kessis T.; Mounts P.; Shah K.; Polymerase chain reaction identification of human papillomavirus DNA in CO2laser plume from recurrent respiratory papillomatosis. Otolaryngology-Head and Neck Surgery 1991; 104,2: 191-195.[5] Gloster H.M.; Roenigk R.K.; Risk of acquiring human papillomavirus from the plume produced ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Gefährdungsbeurteilung und die grundsätzliche Ermittlung des Bedarfs an Schutzmaßnahmen im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG soll sicherstellen, dass sich der Arbeitgeber frühzeitig mit Fragen des Mutterschutzes bei der Organisation der Arbeit auseinandersetzt und gegebenenfalls auch in einen Austausch mit den Aufsichtsbehörden treten kann, die ihn ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
sich aus der Gefährdungbeurteilung, welche nach § 10 MuSchG (als Erweiterung zu § 5 Arbeitsschutzgesetz) und der Biostoffverordnung durchzuführen ist. In der Gefährdungsbeurteilung ist die Art der Tätigkeit, die Intensität des Körperkontaktes sowie Alter, Herkunft, Gesundheitszustand und Impfschutz der Kinder/Jugendlichen (kann aus der Statistik der Schuleingangsuntersuchungen entnommen werden) bzw. der Immunstatus ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
. im Bergbau unter Tage.(5) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau folgende Arbeiten nicht ausüben lassen:1. Akkordarbeit oder sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,2. Fließarbeit oder3. getaktete Arbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo, wenn die Art der Arbeit oder das Arbeitstempo für die stillende Frau oder für ihr Kind ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen, d.h. den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184