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, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, die für Kinder geltenden Vorschriften anzuwenden.Ist Ihr Sohn im Sinne dieser Vorschriften ein Kind oder ein vollschulzeitpflichtiger Jugendlicher (§ 2 JArbSchG), darf er gar nicht in einem Restaurant arbeiten, da diese Tätigkeit nicht zu den im § 2 Abs.1 KindArbSchV aufgeführten Ausnahmen gehört.Jugendliche dürfen nach § 5 Abs.4 JArbSchG in den Ferien bis zu 4 Wochen beschäftigt ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 701
Gemäß § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, sofern dies nicht zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist. Zu diesen gefährlichen Arbeiten gehören u.a.- Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen- Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 27394
In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV)Weitere Info ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 704
gilt nur, wenn alle 3 Bedingungen erfüllt sind. Die alleinige Anwesenheit eines Fachkundigen ist nicht ausreichend. Somit darf der Jugendliche nicht in die abwassertechnische Anlage einsteigen.Hinweis auf die Bußgeld- und Strafvorschriften (§ 58 JArbSchG):Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Beschäftigungsverbot des § 22 Abs.1 verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindesten ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
Sachlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG für jede Tätigkeit, die ein Jugendlicher in seiner Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung üblicherweise aufgetragen wird.Das JArbSchG gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen im Ausland, sofern das Ausbildungsverhältnis in Deutschland begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt. Das ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11880
nicht unter die in der KindArbSchV genannten zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen.Auf die DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen weisen wir hin. Dort wird unter Ziffer 5.2.1 Folgendes ausgeführt: "Der Unternehmer darf Jugendliche bei Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
aber gewährleistet sein, dass er nicht zwangsläufig auf Seiten mit jugendgefährdendem Inhalt trifft.Darüber hinaus kann der Arbeitgeber festlegen, ob bzw. in welchem Umfang das für betriebliche Aufgaben benötigte Internet zu privaten Zwecken genutzt werden darf. ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Falls es sich bei dem Auszubildenden um einen Jugendlichen handelt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Nach § 23 JArbSchG darf ein Jugendlicher nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden. Auch die Tätigkeit in einer solchen Arbeitsgruppe ("Akkord-Kolonne") ist nicht zulässig. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten nur, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.Ist ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19824
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet sich bezüglich der Erstuntersuchung folgende Regelung:"§ 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28626
bei ihm Beschäftigte und durch Mitglieder seines Haushalts an der Arbeitsstätte und in seinem Haus schützen. Soweit deren Abgabe nach § 9 Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 und 4 des Jugendschutzgesetzes verboten ist, darf der Arbeitgeber Jugendlichen keine alkoholischen Getränke , Tabakwaren oder anderen dort genannten Erzeugnisse geben."Bei Tätigkeiten, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
Grundsätzlich haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Gefahrstoffverordnung). Diese grundsätzliche Frage muss zunächst in der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen für den Arbeitnehmerschutz nicht ausreichend und persönliche Schut ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Berufsschulunterricht haben (§ 16 Abs. 3 JArbSchG).Der Arbeitgeber darf Jugendliche nicht beschäftigen (§ 9 Abs. 1 JArbSchG)1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
Ihre Frage ist mit Nein zu beantworten.Begründung:Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Somit handelt es sich bei dem 16-jährigen um ein Kind i.S. des JArbSchG.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verbot ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 29271
können. Hierzu gehört auch die Tätigkeit mit Krananlagen.Die DGUV Vorschrift 52 "Krane" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) führt diesbzgl. aus (§ 29 Abs.1):"Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
werden. Bei einer Beschäftigung an Sonntagen soll jeder zweite Sonntag frei bleiben, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Darüber hinaus dürfen Jugendliche bei dieser Art der Tätigkeit nicht sittlichen Gefahren ausgesetzt sein bzw. die physische oder psychische Leistungskraft im Sinne § 22 JArbSchG darf nicht überfordert werden. Zudem gilt nach § 25 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt werden. Darunter fallen auch Arbeiten, bei denen die Jugendlichen schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn1. die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist2. der Schutz der Jugendlichen durch die Auf ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
in der Woche einen weiteren dritten freien Tag erhält.Die Freistellung darf auch in diesem Fall an einem berufsschulfreien Betriebsruhetag erfolgen. Der Betriebsruhetag kann jedoch nur für eine Ersatzfreizeit in Anspruch genommen werden, nicht aber für zwei oder drei Ersatzfreizeiten. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531