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Darf mein 14-jähriger Sohn zwei Stunden am Tag die Rasenflächen von Mietwohnungen mähen?
KomNet Dialog 704
Stand: 13.07.2022
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Frage:
Darf mein 14-jähriger Sohn zwei Stunden am Tag die Rasenflächen von Mietwohnungen mähen? Die Rasenflächen gehören einer Wohngenossenschaft.
Antwort:
In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV)
Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten unter: https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz