Ergebnisse 1 bis 20 von 21 Treffern
Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach sind Beschäftig ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne d ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkenn ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unte ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
Eine schädliche Einwirkung von Gefahrstoffen im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 6 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- ist dann anzunehmen, wenn für Jugendliche bei Fortdauer der Beschäftigung das Risiko einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Gefahren bestehen immer dann, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen die geltenden Sicherheitsbestimmungen, wie z. B ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
wenn,dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist,der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Hinweis: Die in der Gefahrstoffverordnung geforderten Maßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten bzw. durchzuführen und das entsprechende technische Regelwerk - TRGS ist zu beachten. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind. Der Praktikumsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen bei ihrer Tätigkeit nicht mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 (Mikroorganismen, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können) sowie der Risikogruppen 3 und 4 in Kontakt kommen und damit erhöhten Infektionsgefahren ausgesetzt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
und Sonn- und Feiertagen zulässig:- in Krankenanstalten- in der Landwirtschaft und Tierhaltung- im Familienhaushalt- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen ...- beim Sport- im ärztlichen NotdienstNur am Samstag- in offenen Verkaufsstellen, Bäckereien und Konditoreien, im Frisörhandwerk, im Marktverkehr- im Verkehrswesen- bei Aufnahmen (Film- und Fotoaufnahmen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Ihre Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen, nicht nur für das Ausbildungsverhältnis. Auch im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sind daher die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuh ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
. 1 b JArbSchG beschäftigen, allerdings auch am Abend und am Wochenende, soweit dies nach § 1619 BGB vertretbar ist. In Betracht kommen solche Hilfeleistungen, z. B. in der Verkaufsstelle der Eltern, im Familienbetrieb, bei anderen beruflichen Tätigkeiten der Eltern, z. B. beim Zeitungsaustragen.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 707
und landwirtschaftlichen Haushalten, in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Sport, bei nicht gewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen Religionsgemeinschaften Verbände Vereine und Parteien erfolgen.Bei zulässiger Beschäftigung dürfen Kinder- nicht mehr als zwei Stunden täglich,- nicht zwischen 18 und 8 Uhr,- nicht vor dem Schulunterricht- und nicht während des Schulunterrichtsbeschäftigt werden.Ggf. sollte ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb von ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten beia) der Ernte und der Feldbestellung,b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,c) der Versorgung von Tieren,4. mit Handreichungen beim Sport,5. mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
betrachtet werden und analog der Regelungen für Flurförderzeuge mit Fahrersitz unter fachkundiger Aufsicht erfolgen. Jugendliche müssen geeignet sein, unterwiesen werden und in die Bedienung des Flurförderzeugs eingewiesen sein (auf § 29 JArbSchG wird hingewiesen). Dauer und Umfang der Aufsicht sollte vom Beherrschen des Arbeitsmittels und der Arbeitsaufgabe abhängig gemacht werden. Auf die Informationen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
und der geringeren Stromstärke eher gegeben als bei einer kabelgeführten Bohrmaschine. Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln sollten die Kinder und Jugendlichen ausführlich in die Handhabung eingewiesen werden, insbesondere soll die Benutzung vorgemacht und von den Kindern nachgemacht (geübt) werden. Die Gefahren, die von den Geräten ausgehen, sollen erläutert werden. Wenn nötig, sind die Arbeitsschritte ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sindArbeiten, bei denen Schülerinnen und Schüler schädlichen Einwirkungen beim absichtlichen Umgang mit den besonders gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der BiostoffverordnungEingeschränkte Arbeiten:Mit folgenden Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beschäftigt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595