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Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere Infor ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 701
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht für diesen Fall keine Ausnahme vor und kann auch nicht seitens der zuständigen Behörde genehmigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den jugendlichen Auszubildenden bis 20:00 Uhr auf der Veranstaltung zu beschäftigen, nach 20:00Uhr kann der Jugendliche im privaten Rahmen (unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) an der Veranstaltung teilnehmen, ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 44115
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417
sind Beschäftigte u. a. "die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten" und Arbeitgeber die Personen, die diese beschäftigen.Da die überbetriebliche Ausbildungsstelle - vertreten durch ihre (ggf. schriftlich mit der Wahrnehmung der Vertretung beauftragte) Leitung - die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im Auftrag des Arbeitgebers ausbildet, ist sie entweder originär als "Arbeitgeber" oder aber als "erweiterte ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden. Weitere Ausnahmen können weder von der zuständigen Aufsichtsbehörde noch von den Sorgeberechtigten zugelassen werden.Ein Arbeitgeber, der gegen das Nachtarbeitsverbot verstößt, würde ordnungswidrig handeln. Dieses gilt auch für eine Beschäftigungen im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums. ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung -JArbSchUV- und ist an Hand des in Anlage 1 der JArbSchUV aufgeführten Erhebungsbogens vorzunehmen. In erster Linie hat der Arzt den Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie die körperliche Beschaffenheit des Jugendlichen zu beurteilen.Die Bescheinigung des Arztes für den Arbeitgeber enthält inhaltlich lediglich den Hinweis, dass eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat - siehe Anlage 4 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können."Inwieweit diese Verbote und Einschränkungen bei den von Ihnen genannten Montagearbeiten mit Kleber und Lösemittel zutreffen, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§28a JArbSchG) zu ermitteln.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Jugendlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
entfällt nur solange, bis angenommen werden kann, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung bei der Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot fällt. Weder das Fehlen eines Gefährdungsvermerks auf der ärztlichen Bescheinigung noch die Zustimmung der Eltern oder des Jugendlichen zu der Beschäftigung kann den Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Bestimmungen des JArbSchG und der KindArbSchV muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Firma, die die Weihnachtsfeier veranstalten will, beachten.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Z.B. gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Nein. Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9153
von Praktikanten nicht durchgeführt werden dürfen, weil dies nicht für die Erreichung des Praktikumszieles erforderlich ist.Vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen.Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Unterweisung erforderlich über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
Sachlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG für jede Tätigkeit, die ein Jugendlicher in seiner Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung üblicherweise aufgetragen wird.Das JArbSchG gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen im Ausland, sofern das Ausbildungsverhältnis in Deutschland begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11880
, dass es sich bei der Frage aber v.a. um Unterweisungen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzschutzgesetz/JArbSchG handelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet die Jugendlichen regelmäßig u.a. über die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Eine Unterzeichnung erfolgt hierbei in der Praxis eher aus dem Gedanken der Beweispflicht des Arbeitgebers, dass die Unterweisung erfolgt ist.Da es sich hier um ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sindDer Arbeitgeber hat gemäß § 28a JArbSchG vor der Beschäftigung Jugendlicher die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Eine Tätigkeit im OP-Bereich fällt üblicherweise unter die gefährlichen Tätigkeiten nach § 22 JArbSchG. Da bei einem freiwilligen sozialen Jahr kein Ausbildungsziel existiert, ist demzufolge die Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 27394
auch das Werksgelände betreten dürfen. Rechtlich geregelt ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es gibt allerdings umfangreiche Einschränkungen, die bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen zu beachten sind (§§ 22 ff JArbSchG). Darüber hinaus kann der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet sich bezüglich der Erstuntersuchung folgende Regelung:"§ 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28626
Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen die Arbeiten ausgeübt werden, wenn diese für die Ausbildung unumgänglich sind und die Aufsicht durch eine fachkundige Person gewährleistet ist.Der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen muss dabei aber gemäß § 22 Abs.2 Nr.3 Jugendarbeitsschutzgesetz unterschritten sein. Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544