Ergebnisse 21 bis 40 von 40 Treffern
ist der Praktikant hier über die Fach-BG seines Betriebes versichert. Folge: Ist die BG BAU danach für den Versicherungsschutz eines Praktikanten zuständig, muss das vom Praktikumsbetrieb gezahlte Entgelt im Lohnnachweis mit angegeben werden. Anzeigepflichtige Versicherungsfälle solcher Praktikanten sind der BG BAU zu melden." Somit ist Ihre Praktikantin über die für den Praktikumsbetrieb zuständige BG versichert ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 8242
das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Fußball, Aerobic oder Mountainbike fahren - die Angebote sind vielfältig. Mitarbeiter sind in der Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 17437
Auf der Seite der BG Bau ist nachzulesen, dass bei Arbeiten außer einem selbst und dem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mitarbeiten man per Gesetz verpflichtet ist, die Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.Zu diesen Hilfskräften gehören ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
zu betrachten und sollte ärztlich bescheinigt werden.Die entstandenen Fahrtkosten können von Versicherten geltend gemacht werden. Erstattungsberechtigt ist im Falle eines Arbeitsunfalls immer der Versicherte selbst. Deshalb kann die BG an Arbeitgeber oder Kollegen, die einen Transport zum Arzt mit dem eigenen PKW durchführen, grundsätzlich keine Kostenerstattung vornehmen. Der Versicherte kann seinen ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44119
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Sozialgesetzbuches VII - SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung" erlassen worden ist.Unter § 193 SGB VII ist vorgeschrieben, dass der Unternehmer Unfälle von Versicherten in seinem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) anzuzeigen hat, wenn Versicherte getötet oder so ...
Stand: 27.06.2025
Dialog: 11304
Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der DGUV.Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten: "Versicherte haben unverzüglich ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 6958
Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine nähere Beratung geben. Abschließend kann diese Frage nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden.Auf der Seite der DGUV wird zum Versicherungsschutz für Hilfeleistende Folgendes ausgeführt:"Wer ist versichert?Die gesetzliche Unfallversicherung ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43850
. Der Mitarbeiter ist bei der Berufsgenossenschaft, bei der der Unternehmer Mitglied ist, versichert. zu 2. der "Privatmann" ist ebenfalls einzuweisen; ggfs. reicht der Hinweis auf einen Haftungsausschluss. Der "Privatmann" genießt keinen berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz. ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13205
Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV).Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 6469
der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.- DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 36 "Personentransport"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 13862
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen:Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oderdurch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)werden ersetzt." Für verbindliche Ausk ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig.Besondere Maßnahmen erfordert der sachkundige Transport unter schwierigen Rahmenbedingungen, z. B. im Tiefbau, Bergbau oder bei der Höhenrettung. Soweit Ersthelfer, Betriebssanitäter oder andere Versicherte in der Lage sein müssen, Verletzte z. B. mit Krankentragen, Schleifkörben oder ähnlichem zu befördern, müssen sie in der Handhabung ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 22289
Der Arzt bescheinigt mit der Krankschreibung die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit. Fühlt sich ein Arbeitnehmer vor dem vom Arzt genannten Termin gesund und arbeitsfähig, besteht grundsätzlich - auch versicherungsrechtlich - die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer trotz einer vom Arzt bescheinigten voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit auf freiwilliger Basis die Arbeit wieder aufnimmt ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?) hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
, ist von der Art der Verletzung bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Besondere Maßnahmen erfordert der sachkundige Transport unter schwierigen Rahmenbedingungen, z.B. im Tiefbau, Bergbau oder bei der Höhenrettung. Soweit Ersthelfer, Betriebssanitäter oder andere Versicherte in der Lage sein müssen, Verletzte z.B. mit Krankentragen, Schleifkörben oder Ähnlichem zu befördern ...
Stand: 14.07.2025
Dialog: 5621
sieht es bei Arbeitslosen aus, die sich auf Grund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei möglichen Arbeitgebern vorstellen. Diese stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Fragestellung handelt, zu der KomNet keine weitere Beratung anbietet, regen wir an, den zuständigen Unfallversicherungsträger direkt anzusprechen. ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
Die Meldepflicht eines Arbeitsunfalls ist unter § 193 Sozialgesetzbuch - SGB VII geregelt:"Wenn ein Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall erleidet und so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, so hat der Arbeitgeber diesen binnen drei Tagen dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) eine Anzeige ...
Stand: 19.05.2019
Dialog: 14758