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In den FAQ - Versicherungsschutz und Leistungen der DGUV wird die Frage "Wann liegt ein Wegeunfall vor?" wie folgt beantwortet:"Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zu und von der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Ehrenamt, etc.) ereignen. Der versicherte Weg beginnt mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Durchschreiten der Außentür ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 43753
In der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert in der Schule" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist unter „II. Praktische Beispiele rund um den Versicherungsschutz/Fragen und Antworten", b) Sportunfälle,Folgendes nachzulesen:„b) SportunfälleHäufig müssen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Sportunterrichts gemeinsam eine Schwimmhalle oder einen Sportplatz ...
Stand: 02.10.2023
Dialog: 43828
Die Meldepflicht eines Arbeitsunfalls ist unter § 193 Sozialgesetzbuch - SGB VII geregelt:"Wenn ein Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall erleidet und so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, so hat der Arbeitgeber diesen binnen drei Tagen dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) eine Anzeige ...
Stand: 19.05.2019
Dialog: 14758
:"Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich besteht grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz. Daran ändert es auch nichts, wenn Beschäftigte ein Diensthandy bei sich haben oder ein Dienstfahrzeug nutzen müssen. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, setzt der Unfallversicherungsschutz nur unter einer Bedingung ein: Eine betriebliche Tätigkeit, die mit der Rufbereitschaft ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13257
oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen, zum Beispiel:beim Versuch, einen Einbrecher festzuhaltenvon einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, beispielsweise von einem Polizeibeamten.Was leisten wir?Wer bei einer Hilfeleistung verunglückt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert. Ist ein Unfall ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43850
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
werden.Hinweis: In Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen ist auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG zu beachten. Auf die entsprechenden Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird hingewiesen. Die im Leitfaden "Schülerbetriebspraktikum" gegebenen Informationen sind dann sinngemäß anzuwenden. ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
Praktikum. Entscheidend ist, wer die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für den Ablauf trägt. Schüler, die im Rahmen des Schulunterrichts ein Betriebspraktikum absolvieren, sind weiter über ihre Schule unfallversichert, also bei den Unfallversicherungskassen der Länder oder Gemeinden. Studierende, welche ihre Abschluss- oder Doktorarbeit in einem Unternehmen schreiben, sind hierbei ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
In den FAQs der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM wird folgende Information gegeben:"Bin ich eigentlich auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch gesetzlich unfallversichert? Nein. Tätigkeiten und Wege im Rahmen der selbständigen Arbeitssuche gehören regelmäßig zum privaten und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Lebensbereich. Anders ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
und in welchem Umfang Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den versicherten Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist demnach die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand. Wichtig ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42776
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
Regelungen hinsichtlich des Transports von Beschäftigten zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u. a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 22289
Ja. Gemäß § 193 Abs. 7 SGB VII "Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer" hat der Unternehmer bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen und in Hamburg ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9103
Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Sozialgesetzbuches VII - SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung" erlassen worden ist.Unter § 193 SGB VII ist vorgeschrieben, dass der Unternehmer Unfälle von Versicherten in seinem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen hat, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 11304
jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, meldepflichtige Wege- bzw. Arbeitsunfälle dem Unfallversicherungsträger und in Kopie der staatlichen Arbeitsschutzbehörde mitzuteilen. Entsprechende Vordrucke bieten ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 6958
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...
Stand: 10.03.2023
Dialog: 42901
beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden."Ob Besonderes zu beachten ist, wenn beim Arbeitnehmer nach Wiederaufnahme der Arbeit und bescheinigter Arbeitsunfähigkeit Komplikationen aufgrund der Vorerkrankung/des Unfalls auftreten, sollte im direkten Kontakt mit den zuständigen ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 9659