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Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
Auskünfte hinsichtlich Ansprüche zur Regulierung von Sachschäden an Brillen sollte eine entsprechende Frage direkt an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) gerichtet werden. ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der DGUV.Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten: "Versicherte haben unverzüglich ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 6958
dem alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient." Für eine Beratung in Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung empfehlen wir, dass Sie eine entsprechende Frage direkt an den für Ihr Unternehmen zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung richten. ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin. In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage: "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13257
schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, z. B. Hilfeleistende. Dieser Versicherungsschutz besteht nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und ist für Hilfeleistende beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Städte und Gemeinden.Wann sind Sie versichert?Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Siebei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43850
Ein Praktikum dient der Aneignung von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen in einem Betrieb zur Vervollständigung der Gesamtausbildung im Beruf. Die Bau-BG hat in Bezug auf den Versicherungsschutz von Praktikanten folgendes veröffentlicht: "Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Denn Praktikum ist nicht gleich ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
Nein, bei der Unfallkasse NRW handelt es nicht um eine Berufsgenossenschaft im Sinne des SGB VII. Nach § 114 SGB VII fällt die Unfallkasse NRW jedoch in den Anwendungsbereich. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind1.die in der Anlage 1 aufgeführten gewerblichen Berufsgenossenschaften,2.die Sozialversicherung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42485
Regelungen hinsichtlich des Transports von Beschäftigten zur Ärztin/ zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u.a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 5621
Nach § 2 (1) Nr. 8 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: (...) a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
Für Praktikanten besteht auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.Weiterführende Informationen werden von der DGUV angeboten: DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum.Detailfragen sollen im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) geklärt ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
"Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
in der gesetzlichen Unfallversicherung bietet die DGUV. ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
, die nicht von Ihnen bezahlt werden. Ausnahmsweise nicht versichert sind Personen, die als Freunde oder Verwandte etc. Gefälligkeitsleistungen erbringen oder unternehmerähnlich handeln. Eindeutige Definitionen hierzu sind den gesetzlichen Vorschriften und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen. Bei Helfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 8242
In den FAQs der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM wird folgende Information gegeben:"Bin ich eigentlich auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch gesetzlich unfallversichert? Nein. Tätigkeiten und Wege im Rahmen der selbständigen Arbeitssuche gehören regelmäßig zum privaten und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Lebensbereich. Anders ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
Studenten sind allgemein keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, gleichwohl besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an ihrer Hochschule/Universität über die jeweilige Unfallkasse versichert.Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule bzw. der Fachhochschule ...
Stand: 03.01.2022
Dialog: 6283