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Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...
Stand: 10.03.2023
Dialog: 42901
Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird,3.das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 42263
Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein inländisches Arbeitsverhältnis und ein von vornherein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Bei einem längeren oder unbefristeten Ausla ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 10782
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
Nach § 2 (1) Nr. 8 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: (...) a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
Für Praktikanten besteht auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.Weiterführende Informationen werden von der DGUV angeboten: DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum.Detailfragen sollen im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) geklärt werden.H ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, z. B. Hilfeleistende. Dieser Versicherungsschutz besteht nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und ist für Hilfeleistende beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Städte und Gemeinden.Wann sind Sie versichert?Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Siebei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43850
Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV).Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 6469
Helfende" der BG Bau finden sich umfassende Informationen zu dieser Thematik. Insbesondere möchten wir die Informationen unter der Überschrift "Versicherte Personen bei Eigenbauarbeiten" hervorheben. Hier ist u. a. nachzulesen:"Der von der BG BAU gewährte Unfallversicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle Personen, die für Sie an Ihrem Bauvorhaben tätig werden. Versicherungsschutz besteht ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
Wie bei der DGUV erläutert wird, sind Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben: Unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 13046
und in welchem Umfang Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den versicherten Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist demnach die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand. Wichtig ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42776
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
In den FAQ - Versicherungsschutz und Leistungen der DGUV wird die Frage "Wann liegt ein Wegeunfall vor?" wie folgt beantwortet:"Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zu und von der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Ehrenamt, etc.) ereignen. Der versicherte Weg beginnt mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Durchschreiten der Außentür ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 43753
Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen und wird daher auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie z. B. der § 15 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" thematisiert:"Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden ...
Stand: 15.02.2024
Dialog: 9335
ist der Praktikant hier über die Fach-BG seines Betriebes versichert. Folge: Ist die BG BAU danach für den Versicherungsschutz eines Praktikanten zuständig, muss das vom Praktikumsbetrieb gezahlte Entgelt im Lohnnachweis mit angegeben werden. Anzeigepflichtige Versicherungsfälle solcher Praktikanten sind der BG BAU zu melden." Somit ist Ihre Praktikantin über die für den Praktikumsbetrieb zuständige BG versichert ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 8242
das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Fußball, Aerobic oder Mountainbike fahren - die Angebote sind vielfältig. Mitarbeiter sind in der Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 17437
"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 9659