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Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
Rahmenbedingungen sollten Beschäftigte keinen Befähigungsnachweis gemäß Muster Anhang 2 und keine Beauftragung gemäß Muster Anhang 3 der DGUV Grundsatz 309-003 entgegennehmen. Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz, weisen wir hin. ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.(3) Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator1.die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren,2.darauf zu achten, daß die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und beaufsichtigen wie weitere beauftragte Koordinatoren. Die in Ihrer Frage aufgezeigten Parallelen zwischen Bauherrn und Unternehmer mit entsprechenden Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben sind u. E. so nicht übertragbar. Der Bauherr ist kein Arbeitgeber/Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Allerdings kann er gemäß § 7 BauStellV ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Ja, die Unterweisung ist an beiden Systemen durchzuführen.Die Regelungen zur Benutzung von PSA finden sich im staatlichen Arbeitsschutzrecht in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit(PSA BV).In § 3 "Unterweisung" ist Folgendes nachzulesen:"(1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2023
Dialog: 43841
In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Weitergehende Erläuterungen zur Durchführung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
Weder im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) noch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich Fristen oder Zeitangaben zur Betreuung oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorschriften gelten somit unmittelbar, d.h. sie sind unverzüglich umzusetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Arbeitgeber sind ab ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
für den Arbeitgeber ein Ermessensspielraum, der jedoch durch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingeschränkt wird.Wer Arbeitgeber im Sinne des ASiG ist, ist im § 2 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Beauftragter des Arbeitgebers werden Personen sein müssen, die z. B. wie der Betriebsleiter eine leitende Funktion haben.Die ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Der Einsatz von Jugendlichen/jungen Erwachsenen in Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie der Berufsausbildung dient entsprechend § 1 Abs. 1 BBiG der Berufsbildung. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten entsprechend § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Damit stehen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei ihrer Tätigkeit unter dem Schutz ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- auch die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Nach § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt:"Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
Für den Arbeitsschutz verantwortliche Personen im Sinne des § 13 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- sind neben dem Arbeitgeber "1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
für den innerbetrieblichen Arbeitsschutz ein Handeln erfordert. Diese Prüfungen sind die Basis, um den Arbeitgeber entsprechend zur Einhaltung des Arbeitsschutzes zu beraten, um also den festgelegten gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Die Übernahme von Arbeitgeberpflichten ist hiermit nicht verbunden. Arbeitgeberpflichten können entsprechend § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz nur ausdrücklich und schriftlich mit Kompetenzen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
, die Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Sie entsteht kraft Gesetz mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses und wird hergeleitet aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 618 BGB), analog dem Handelsgesetzbuch (§ 62 HGB) und dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).Die Verkehrssicherungspflicht besteht auch gegenüber Dritten. Sie ist im Gesetz selbst nicht genannt ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
mit Gefahr- oder Biostoffen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, in nicht unwesentlichem Maße die betriebliche Erfahrung zu berücksichtigen. Als Hilfskriterien sind z. B. zu nennen:- Qualifikation der Arbeitnehmer,- wie technisch aufwendig ist das Arbeitsmittel,- sind Betriebsstörungen absehbar.Ziel des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 17041
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Laut DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
und Schulleiter für den Schutz der Beschäftigten verantwortlich sind. Ihre Pflichten erstrecken sich nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dabei insbesondere auf die•Ermittlung der Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze (Gefährdungsbeurteilung),•Veranlassung der Gefahrenbeseitigung und Wirksamkeitsprüfung der durchgeführten Maßnahmen sowie•Dokumentation dieser Tätigkeiten.In der täglichen Arbeit ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784