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Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicher ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung dieser ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigke ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen über die Qualifikati ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Nach § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- (Grundpflichten des Arbeitgebers) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheit ...
Stand: 10.07.2022
Dialog: 4618
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor. Die K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator müssen allerdin ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich an jeden Arbeitgeber. Das bedeutet, dass sowohl der Generalunternehmer (für seine Beschäftigten) als auch der Subunternehmer (für seine Beschäftigten) einen Betriebsarzt / eine Betriebsärztin zu bestellen haben.In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD befi ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43806
Ja, dies ist möglich.Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlä ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43685
In den LASI "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" (LV 64) wird dies unter Nummer 2.1.4 Frage zu § 7 Abs. 1 ASiG – Anerkennung ausländischer Qualifikationen wie folgt beantwortet:"Inwieweit können im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt werden, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden möchte?AntwortAufgrund des ASiG besteht hierzu formal keine Mögli ...
Stand: 15.12.2023
Dialog: 43626
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte fü ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
Aufgaben des Koordinators, die sich während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben, sind:Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteil ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuf ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Im § 8 Abs.2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) wird gefordert:"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten. In der Verord ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Im § 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge" heißt es wie folgt:„(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.“In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68 wird zu § 7 Absatz 2 erläutert:„Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschw ...
Stand: 24.07.2025
Dialog: 44162
In § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist nachzulesen, dass die nachfolgenden Vorschriften für jedes Unternehmen gelten, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.Als Unternehmen ist hier das gesamte Unternehmen inklusive der Standorte - sofern es sich hierbei nicht um eigenständi ...
Stand: 19.09.2025
Dialog: 44155