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entsprechend § 2 Abs. 6 BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" unter Nr. 3.1 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten" genannten Kriterien.Das Kriterium "Zeitnahe berufliche ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
In den FAQ des Arbeitsgebiets "Flurförderzeuge" der DGUV findet sich zu der Frage "Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fahrerschulungen nach DGUV Grundsatz 308-001 durchführen zu können?" folgende Antwort:"Für Personen, die als Ausbilder von Fahrern für Flurförderzeugen tätig werden wollen, sind keine Zulassungen, speziellen Ausbildungs- oder Anerkennungsverfahren, Zertifizierungen oder ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43331
der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind ( § 3 Abs. 6 BetrSichV). Nähere Anforderungen dazu sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS enthalten. Prüfungen, die von befähigten Personen nach BetrSichV vorzunehmen sind (z.B. nach § 14 ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
von Gabelstaplerfahrer/innen siehe DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber zudem abklären, ob diese ausreichen oder auf Grund der betrieblichen Situation noch weitergehende Anforderungen zu stellen sind.In der betrieblichen Praxis wird überwiegend die Erfüllung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
(ArbSchG) und § 21 Abs.1 SGB VII beschrieben. Für die Benennung (als Ersthelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Ersthelfer in der Regel schriftlich benannt.Da die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter oder als Ersthelfer nur positiv gesehen werden kann, wird von hier aus eine entsprechende Eintragung in die Personalakte befürwortet ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924
werden. Dies ergibt sich auch aus § 21 (2) SGB VII. Danach ist der Schulhoheitsträger verpflichtet, im Benehmen mit dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regelungen zur Ersten Hilfe zu treffen.In der Regel ist der Schulleitung die Verantwortung für die Organisation der Ersten Hilfe zu übertragen. Hierzu zählen die sachlichen (Meldeeinrichtungen, „Erste-Hilfe-Raum“, Erste-Hilfe-Material ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
1 der BetrSichV zu beachten. Weiterhin sind die Beschäftigten nach § 12 BetrSichV zu unterweisen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
nicht festgelegt und daher äußerst schwer zu bestimmen ist.Die Baustellenverordnung (BaustellV) benennt die Zentralaufgabe des SiGeKo – die Koordination (vgl. Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 des § 3 BaustellV):Koordination bedeutet vor allem auch Kommunikation, und Kommunikation ist auch "Bringschuld" des Koordinators. Der SiGeKo ist kein „allgemeiner" Sicherheitsverantwortlicher und übernimmt ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
sind die Anforderungen an die Befähigung des Versicherten. Entsprechend höher sind auch die Anforderungen an die Maßnahmen des Unternehmers, mit denen er die Befähigung der Versicherten zu prüfen hat.Maßgebend für die Einschätzung der Tätigkeit ist dabei insbesondere die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der DGUV Vorschrift 1.Für besondere Gefahren konkretisieren § 21 der DGUV Vorschrift 1 sowie § 9 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
sein müssten, sind Brandschutzhelfer auszubilden. Das kann im Einzelfall nur die eine Person sein, die Telefonate annimmt oder disponiert. Das Personal, das in fremden Bereichen tätig ist, muss nach Nr. 6.1 ASR A2.2 unterwiesen werden. Sollten allerdings Feuerlöscher in den Fahrzeugen vorhanden sein, empfiehlt sich natürlich auch eine Ausbildung nach Nr. 6.2. ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
auch die Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft beachten. Der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" beinhaltet sicherlich hinsichtlich der Ausbildung zum Führen eines nicht mit muskelkraft betriebenen Flurförderzeuges eine umfassende und ausreichende Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen. Damit ist jedoch ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
schriftlich erteilt werden."Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", spez. unter Nr.4 "Beauftragung".Für Auszubildende über 18 Jahre gelten keine besonderen arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen.Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Für Tätigkeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
unterstellt, dies gilt auch umgekehrt.In den Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes LV 64 werden diese Fragen in den Nr. 2.2.13 bis 2.2.15 ausführlich beantwortet. ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 43762
Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h (vgl. Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge) beträgt, gelten die Niederhubwagen als Mitgänger-Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand, und es ist somit keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 18025
Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Auch ein Analphabet kann als Staplerfahrer ausgebildet werden.Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" geforderte Betriebsanweisung ist so zu verfassen, dass das Bedienpersonal des Staplers diese versteht. Hier können auch Bilder, Piktogramme usw. zum Einsatz kommen.Als Ausbildungsgrundlage dient der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 16795
und die Flurförderzeuge, für die die Beauftragung erteilt wurde.Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet wurden.Unter Ziffer 4 Beauftragung des DGUV Grundsatz Nr: 308-001 wird Folgendes ausgeführt:"Nach erfolgreich abgeschlossener ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039