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oder Anlagen besitzen. "Personen mit einer elektrotechnischen Berufsausbildung verfügen in der Regel über die erforderliche Berufserfahrung für befähigte Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld." "Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
Beschäftigten vorbehalten. Trifft dies für Beschäftigte nicht zu, dürfen diese Arbeitsmittel nur unter Aufsicht der Beschäftigten nach Satz 1 benutzt werden. (BetrSichV, Anhang 2 Ziffer 2.5).Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten haben dabei die Führungsverantwortung hinsichtlich der Organisation ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
Die Notwendigkeit von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen ist nicht von der Höhe der elektrischen Spannung abhängig, sondern richtet sich nach der Tätigkeit. Hierzu ist in der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in § 3 folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 42172
In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 ist hierzu folgendes nachzulesen:"Zu § 3 Abs. 1:Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.Die ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 42824
Die Elektrofachkraft ist im § 2 der DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" definiert. Danach gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Elektrofachkraft wird man somit nicht durch eine Bestellung ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 2737
entsprechend § 2 Abs. 6 BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" unter Nr. 3.1 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten" genannten Kriterien.Das Kriterium "Zeitnahe berufliche ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Der Arbeitgeber kann demzufolge den Betrieb so regeln, dass für den Nachtbetrieb nur eine Elektrofachkraft eingesetzt wird.§ 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 10.07.2022
Dialog: 4618
belehrt wurde."In der BGHW M 36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" ist zu der Elektrotechnisch unterwiesenen Person folgendes nachzulesen:"Da Elektrofachkräfte in vielen Betrieben nicht oder nicht ständig zur Verfügung stehen, kann der/die Unternehmer/-in für bestimmte Arbeiten elektrotechnisch unterwiesene Personen einsetzen. Beispiele für die in Frage kommenden Arbeiten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42633
Ja, dies ist möglich.Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43685
Grundlage zur Ermittlung der Gefährdung ist die Gefährdungsbeurteilung nach den § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Konkretisierungen finden Sie in der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln".Nach Abschnitt 3.1 der DGUV Regel 103-011 muss der Ausführende, der Arbeiten ...
Stand: 18.06.2020
Dialog: 13407
, die Schulungsinhalte und -dauer sollte auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erfolgen.In den Begriffsbestimmungen der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" findet sich unter Ziffer 2 findet sich folgende Erklärung:"Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem ...
Stand: 26.08.2022
Dialog: 19827
Eine spezieller Turnus wird in den Vorschriften nicht verlangt.In der Broschüre BGHW-Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" ist zu den elektrotechnisch unterwiesenen Personen u. a. folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die Unternehmer/-in die elektrotechnisch unterwiesene Person stichprobenartig durch eine Elektrofachkraft überprüfen ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 42813
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Der Begriff Elektrofachkraft ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".In § 2 Absatz 3 ist eine Elektrofachkraft folgendermaßen definiert:"Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 30117
in den Anwendungsbereich der BaustellV fällt.In § 1 Abs. 1 BaustellV werden die Begriffe "Baustelle" und "Bauvorhaben" wie folgt bestimmt:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."In den RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) 10 werden die Begriffe ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Wenn es sich um einen Standard-Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) oder FI-Schalter handelt und dieser fachmännisch eingebaut wurde, ist dies durchaus zulässig. Die "Sicherungen" sind in den Verteilerschränken in der Regel so montiert, dass sie einen vollständigen Berührungsschutz gegen aktive Teile bieten.Solange also ein Berührungsschutz vorhanden ist, dürfen auch Laien LS-Schalter oder FI-Scha ...
Stand: 08.06.2023
Dialog: 43137
Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren. Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z. B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 18529